Strafprozess  Ballerei am Marienhafer Bahnhof

| | 18.06.2025 19:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Bahnhof in Marienhafe schoss der 18-jährige Auricher im Dezember vergangenen Jahres mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Foto: Romuald Banik
Am Bahnhof in Marienhafe schoss der 18-jährige Auricher im Dezember vergangenen Jahres mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Foto: Romuald Banik
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Ein 18-jähriger Auricher schoss in Marienhafe mit einer Schreckschusswaffe, für die er keine Erlaubnis besaß. Doch nicht nur deshalb stand er jetzt vor Gericht.

Aurich/Marienhafe Er ballerte am Marienhafer Bahnhof herum und bedrohte seine Freundin. Wegen seines leichtfertigen Umgangs mit einer Schreckschusswaffe, für die er nicht die erforderliche Erlaubnis besaß, musste sich am Mittwoch ein 18-jähriger Auricher vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Am Ende hatte er Glück: Jugendrichter Simon Breuker beließ es bei einer Verwarnung für den arbeitslosen Vater eines Kindes, verpflichtete ihn aber zur Teilnahme an erzieherischen Gesprächen bei der Jugendgerichtshilfe und der Beratungsstelle Jugendbüro Pro-Aktiv-Center (Pace) des Landkreises Aurich.

Eine Woche Dauerarrest

Breuker blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Deren Sitzungsvertreter wollte den 18-Jährigen für mindestens eine Woche im Dauerarrest sehen. Schon mehrfach sei versucht worden, mit erzieherischen Mitteln auf den gebürtigen Auricher einzuwirken, erinnerte der Anklagevertreter. Gefruchtet habe das aber offenbar nicht, wie die Vorfälle vom Ende vergangenen Jahr zeigten.

Am 18. und 20. Dezember zeigte der Angeklagte seiner damaligen Freundin am Busbahnhof eine silberfarbene Schreckschusswaffe, für die er keine Erlaubnis besaß. Er drohte dem Mädchen damit, dass er ihr etwas antun werde, falls sie sich von ihm trenne. Später schoss er laut Anklage am Marienhafer Fernbahnhof mit der Waffe in die Luft.

„Pure Dummheit“ sei das gewesen, räumte der Auricher, der entgegen der Ankündigung auf dem Terminzettel ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien, ein. Auch die Drohung gegen seine Freundin gab er zu. Er habe das so gesagt, aber nicht so gemeint. Eine „Frustreaktion“ sei das gewesen. „Ich war etwas angekratzt und damals immer auf 180“, rechtfertigte der 18-Jährige. Die Schüsse am Bahnhof verbuchte er unter „jugendlichen Leichtsinn“ und „Imponiergehabe“ vor der damaligen Freundin. Eigentlich sei die Waffe für den privaten Gebrauch in der Silvesternacht gedacht gewesen, sagte er.

Wegen der Vorfälle in Marienhafe musste sich der 18-Jährige vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. Foto: Romuald Banik
Wegen der Vorfälle in Marienhafe musste sich der 18-Jährige vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. Foto: Romuald Banik

Die Ballerei sei geeignet gewesen, Panik zu verbreiten. „Das geht gar nicht“, sagte der Anklagevertreter. Zugute hielt er dem Angeklagten dessen Geständnis, das dessen Ex-Freundin einen Zeugenauftritt vor Gericht ersparte. Zulasten des Aurichers seien dessen Vorstrafenregister zu werten. Das umfasst unter anderem Verurteilungen wegen Urkundenfälschung, Brandstiftung und Drogenerwerbs. Da eine „Reifeverzögerung“ bei dem Auricher nicht auszuschließen sei, sei dieser noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Der Angeklagte stamme aus einem „konfliktbehafteten Elternhaus“, habe mehrere Jahre in Wohngruppen verbracht und leide an mittelschweren Depressionen und der Verhaltensstörung ADHS, berichtete eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

„Sie bringen einiges mit“, stellte Breuker fest. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte der Angeklagte ins Gefängnis müssen, erklärte der Richter. „Das müssen Sie in den Griff kriegen“, mahnte er. Von dem einwöchigen Arrest, den die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sah er ab. „Das würde Ihnen die Chancen bei der Bundeswehr komplett verbauen“, begründete Breuker.

Eisernes Kreuz mit Reichsadler

Eine Anstellung bei den deutschen Streitkräften ist nach eigener Aussage das große Ziel des 18-Jährigen, der über keinen Schulabschluss verfügt. „Sie haben Talente. Es ist wichtig, dass Sie einen Job kriegen“, so Breuker. Auf ihn, so der Richter, mache der Angeklagte einen „vernünftigen Eindruck“. Nur eines störte den Richter: An einer Halskette trug der Angeklagte im Prozess offenbar demonstrativ ein Eisernes Kreuz mit Reichsadler. Ein Symbol der Tapferkeit sei das, begründete er auf Nachfrage des Richters. „Das gehört aber eher zum Dritten Reich als in die Bundeswehr“, sagte Breuker.

Da sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das am Mittwoch gesprochene Urteil gegen den 18-Jährigen rechtskräftig.

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