Münster 47 Kinder, kaum Aufsicht: Warum ertrank Dieter in der Ostsee?
Dieter war zwölf, als er im Kinderkurheim an der Ostsee ertrank. Der Fall ist ungewöhnlich genau dokumentiert – und erzählt viel über ein System, das Millionen Kinder betraf.
Am 22. Juni 1953 lief im Kinderheim St. Antonius in Niendorf an der Ostsee nur wenig nach Plan. Eigentlich war für die dutzenden Verschickungskinder aus Westfalen ein Ausflug nach Travemünde vorgesehen. Doch der Heimarzt hatte sich kurzfristig angekündigt – er wollte die Jungen wenige Tage vor ihrer Abreise der routinemäßigen Schlussuntersuchung unterziehen.
Um die enttäuschten Kinder aufzuheitern, entschieden sich die Erzieherinnen für einen besonderen Abend: Die Jungen durften nach dem Essen noch einmal in der Ostsee baden – eine Ausnahme, die tödlich endete, wie die Akten im Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zeigen.
Was in den Heimen geschah, ist oft nicht nachvollziehbar, weil Unterlagen fehlen. Schätzungsweise zehn Millionen Kinder wurden nach dem Krieg bis in die 1990er Jahre zur Kur geschickt. Viele berichten von furchtbaren Erfahrungen. Umso auffälliger ist der Fall von Dieter. Sein Tod ist ungewöhnlich gut dokumentiert.
Demnach machten sich am Abend seines Todes gegen 19.20 Uhr 47 Jungen auf den Weg zum Strand – begleitet zunächst nur von einer Erzieherin. Erst später kamen eine weitere Betreuerin und eine Praktikantin hinzu. Die Kinder liefen ins Wasser. Fünf ältere Jungen, darunter Dieter, schwammen zur vorgelagerten Sandbank – und erreichten sie.
Doch dann beobachteten die Erzieherinnen, wie sich die Strömung veränderte. Sie riefen die Jungen zurück. Zwei schafften es ans Ufer. Zwei weitere blieben auf der Sandbank. Dieter jedoch wurde von der Strömung abgetrieben. Die beiden Erzieherinnen und die Praktikantin sprangen ins Wasser, erreichten ihn allerdings nicht.
„Plötzlich warf er die Arme hoch, ging unter – und ich sah ihn nicht mehr“, schilderte eine der Frauen es später.
Sie schleppte sich – „ermattet“, wie es in den Akten heißt – zurück ans Ufer und forderte die Kinder auf, Hilfe zu holen. Daraufhin kam ein Bootsverleiher und rettete die übrigen Jungen von der Sandbank. Von Dieter fehlte jede Spur.
20 Minuten später wurde sein lebloser Körper an den Strand gespült. Zwei Stunden lang versuchten Ärzte, ihn zu reanimieren – ohne Erfolg. Dieter starb. Vier Tage, bevor er wieder nach Hause hätte fahren sollen.
Das Gesundheitsamt in Dieters Heimatstadt Herne wurde beauftragt, die Eltern „in möglichst schonender Weise“ zu informieren.
Und es wurden Fragen gestellt:
Das Heim, getragen von der Ordensgemeinschaft der Franziskanerinnen vom heiligen Märtyrer Georg zu Thuine, verteidigte sich. Die Strömung sei überraschend eingetreten, eine Rettung nicht mehr möglich.
In den Wochen nach dem Tod ist ein intensiver Austausch zwischen Entsendestelle in Westfalen, dem Kurhaus, der Versicherung und Anwälten belegt: Man diskutierte über mögliche Entschädigungen – und kommunizierte nur zurückhaltend nach außen.
Es kam zum Strafprozess gegen die Erzieherin, die die Jungen zum Strand brachte. Sie wurde zunächst wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ein Zeitungsartikel darüber wurde in der Akte abgeheftet, die Urteilsbegründung rot unterstrichen: Es sei fahrlässig gewesen, „40 Kinder auf einmal baden zu lassen“. Und: Man habe es unterlassen, „sich ausreichend über die Schwimmkenntnisse der einzelnen Kinder zu informieren“.
Die Frau legte Berufung ein. Das Antoniushaus – der Arbeitgeber der Frau – wechselte in Absprache mit der Entsendestelle daraufhin die Rechtsvertretung – man wollte, wie es heißt, „bessere Anwälte“. Auch suchte man das Gespräch mit dem Richter und bemühte sich um mögliche Entlastungszeugen.
Mit Erfolg. Die Kindergärtnerin wurde in der Berufung freigesprochen.
Die Eltern erhielten einen Brief, in dem es hieß: „Menschliche Worte sind kein Trost, aber seien Sie überzeugt, dass wir auch hier mit Ihnen nach diesem tragischen Unfall tief bedauern und in Zukunft mehr denn je Maßnahmen treffen werden, um tunlichst nach menschlichen Kräften eine Wiederholung auszuschalten.“
Eine Antwort der Eltern ist nicht überliefert.