Hamburg  Osnabrücker Experte gibt Tipps: So erfahren Sie mehr über Ihre eigene Verschickung

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 07.06.2025 06:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Archiven lagern Dokumente zum Verschickungswesen. Hier erklären wir, wie Sie bei der Archivrecherche vorgehen sollten. Foto: IMAGO / photothek
In Archiven lagern Dokumente zum Verschickungswesen. Hier erklären wir, wie Sie bei der Archivrecherche vorgehen sollten. Foto: IMAGO / photothek
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Warum wurde ich verschickt? Gibt es noch Akten? Und wie finde ich überhaupt heraus, wer zuständig ist? Viele ehemalige Verschickungskinder suchen heute nach Antworten. Der Osnabrücker Archivar Thomas Brakmann erklärt, worauf es bei der Recherche ankommt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bis in die 1990er Jahre wurden Millionen Kinder verschickt – oft wochenlang in Heime an der See, in die Berge oder aufs Land. Viele erinnern sich nur vage an diese Zeit. Manche fragen sich heute, was damals wirklich passiert ist. Doch wer nach Unterlagen sucht, stößt schnell auf Hürden: Wo fängt man an? Und was, wenn es keine Akten mehr gibt?

Hier erklären wir, wie Sie bei der Recherche vorgehen können – mit praktischen Tipps aus dem Archivalltag.

Je nach Fall können Unterlagen in Kommunal-, Landes- oder Kirchenarchiven vorhanden sein – in manchen Fällen auch in Archiven von Wirtschaftsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden und Sozialversicherungsträgern. „In den staatlichen Archiven finden sich Unterlagen, wenn es einen Kontakt mit Landesbehörden gab. Beim Thema Verschickungskuren ist das der Fall, wenn zum Beispiel das Gesundheitsamt involviert war“, erklärt Thomas Brakmann, Leiter des Niedersächsischen Landesarchivs in Osnabrück.

Hier lag die Zuständigkeit bis zur Gebietsreform der 1970er Jahre beim Staat, seither bei den Kommunen; in Osnabrück etwa für die Stadt und den Landkreis beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus kann es in den staatlichen Archiven vereinzelt Unterlagen der Heimaufsicht geben.

Wer gezielt nach Informationen zu einem individuellen Fall sucht, sollte sich in erster Linie an das Kreis- oder Stadtarchiv sowie an das Staatliche Archiv der Wohnsitzkommune zum Zeitpunkt der Verschickung wenden. Allgemeine Informationen zu Heimen sind oft an den Verschickungsorten zu finden. „Dort gibt es möglicherweise Stadtarchive, in denen sich Unterlagen zu den jeweiligen Einrichtungen befinden könnten“, sagt Brakmann. Leider ist aber eine ordnungsbehördliche Erfassung etwa über die Meldeämter für die Verschickungskinder nicht erfolgt.

„Je konkreter die Anfrage, desto größer ist die Chance, dass etwas gefunden wird“, sagt Brakmann. Die Anfrage sollte möglichst folgende Angaben enthalten:

Ja – ein persönlicher Besuch im Archiv ist möglich und oft hilfreich. In den Lesesälen der Archive können Nutzer mit Unterstützung des Fachpersonals selbst in Akten recherchieren.

Wichtig: Die meisten Archivalien lagern in Magazinen und müssen vorbestellt werden. Spontane Besuche ohne Voranmeldung führen häufig ins Leere. Wer sich gut vorbereiten will, sollte vorab online recherchieren – etwa über das Portal Arcinsys Niedersachsen, das viele Bestände digital verzeichnet. Allerdings dürfen aus Datenschutzgründen manche Datensätze nicht uneingeschränkt angezeigt werden. Hier empfiehlt sich daher eine formlose Anfrage an das Archiv. 

Bei der Online-Recherche sind die unterschiedlichen Begrifflichkeiten im Kontext der „Verschickung“ zu berücksichtigen. Hinweise verbergen sich beispielsweise auch in Akten zu den Betreffen: Kindererholung, Kinderkuren, Heimkinder, Erholungsfürsorge, Kinderkurheim, Kinderheim, Kinderlandverschickung, Jugenderholung.

Für umfangreiche Recherchen oder Kopien von Unterlagen können Gebühren anfallen. Das Landesarchiv Osnabrück berechnet laut Brakmann etwa 30 Euro für eine halbe Stunde Recherche.

„In der Regel reicht das aus, um ausgewählte Akten zu sichten und eine erste Einschätzung zu geben“, so Brakmann. Erste Auskünfte, ob Unterlagen überhaupt vorhanden sein könnten, sind oft kostenlos.

Die Überlieferung zur Kinderverschickung ist in vielen Fällen lückenhaft. „Wenn Heime privat betrieben wurden, gibt es meist keine Unterlagen mehr, weil sie nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden und den öffentlichen Archiven nicht anzubieten waren.“, erklärt Brakmann.

Auch bei staatlichen Stellen wurden viele Einzelfallunterlagen, sofern diese überhaupt entstanden,  nicht archiviert. „Das Material wurde in der Vergangenheit oft als nicht archivwürdig eingestuft – weil es wenig über die Funktionsweise von Behörden aussagt, eine breite Dokumentation von Einzelfällen nicht möglich ist und deren überlieferten Inhalte auch wenig aussagekräftig waren. Die aktuellen Forschungsanliegen waren natürlich auch in den 1990er Jahren nicht im Blick.“

Hinzu kommt der Datenschutz: Personenbezogene Unterlagen dürfen in der Regel erst 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person eingesehen werden – außer durch die Betroffenen selbst oder mit besonderem Nachweis. „Wir müssen daher Anfragen zum Thema Kinderverschickung oft negativ bescheiden, weil leider nur wenige Unterlagen vorhanden sind“, sagt Brakmann.

Auch wenn keine Akten vorliegen, gibt es Wege, mehr über die eigene Verschickung zu erfahren. Zeitzeugen können Hinweise geben, Fotos oder Briefe aus der Zeit liefern Erinnerungen. Viele Betroffene tauschen sich in Selbsthilfegruppen oder Online-Foren aus. 

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