Hamburg  Zur Kur geschickt und nie zurückgekehrt: So starben Wolfgang, Dieter und Hans-Joachim

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 06.06.2025 11:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ertrunken und im Wald verunglückt: Im Landesarchiv in Münster lagern Unterlagen zu Todesfällen. Foto: Unsplash
Ertrunken und im Wald verunglückt: Im Landesarchiv in Münster lagern Unterlagen zu Todesfällen. Foto: Unsplash
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Sie hießen Dieter, Wolfgang und Hans-Joachim. Ihre Eltern hatten sie zur Kur geschickt – wie Millionen andere Kinder in der Nachkriegszeit. Doch einige Verschickungskinder kehrten nie zurück. Akten zeigen, woran sie starben.

„Der Tod Ihrer lieben Kleinen wird Sie umso schwerer treffen, als sie fernab von Ihnen sterben musste, und es liegt schon ohne Zweifel eine besondere Tragik darin, dass der Tod sie während ihrer Erholung ereilte.“

Die Zeilen stammen aus einem Brief an die Eltern eines verstorbenen Kindes – umgekommen während einer sogenannten Verschickungskur. Millionen Kinder wurden in der Nachkriegszeit verschickt. Einige starben. Wie viele genau, ist bis heute nicht geklärt.

Zwischen 1949 und 1966 erhielten allein in Westfalen 21 Familien ein solches oder ähnliches Schreiben.

In dem Brief folgen nüchterne Hinweise: Die Kosten für Überführung, Sarg, ein Kissen, Blumenschmuck – bis zu 1000 Mark würden übernommen. Manchmal wurde auch Kleidung für die Beerdigung bezahlt, schwarze Handschuhe oder Perlonstrümpfe.

Im Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sind einige dieser Briefe erhalten und mit weiteren Verwaltungsakten und Sterbeurkunden lassen sich Schicksale von verstorbenen Verschickungskindern rekonstruieren.

Oft bleiben nur wenige Seiten als Spur eines Kinderlebens zurück.

Da ist der Fall von Dieter. Der Siebenjährige ist bei einem Badeausflug während seines Aufenthalts im Heim Antoniushaus im Ostseebad Niendorf 1953 ertrunken. Die Führungskraft in Westfalen, damals zuständig für die Zuweisung von Heimplätzen von Kindern in Westfalen, vermerkt zu den Reaktionen der Familie: 

„Die Eltern des Kindes, die Anhänger der Sekte ‘Zeugen Jehovas’ sind, sollen den Tod sehr gefasst getragen haben, mit dem Bemerken, dass sie ihrem Sohn wegen seines draufgängerischen Badens im Kanal schon immer einen Tod durch Ertrinken prophezeit hätten.“

Gegen die Kindergärtnerin, die den Ausflug beaufsichtigte, wurde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. In erster Instanz wurde sie verurteilt, später aber in der Berufungsverhandlung freigesprochen.

Nur wenige Todesfälle von Verschickungskindern wurden überhaupt vor Gericht verhandelt. Das zeigt der Fall von Wolfgang. Der Junge war 1966 mit einer Gruppe im Wald unterwegs, sie pflückten Heidelbeeren. Laut Akte kletterten er und ein Freund auf einen Baumstamm, begannen darauf zu wippen. Der Stamm geriet ins Rollen, Wolfgang wurde gegen einen Baum gedrückt und tödlich verletzt.

Zeugenaussagen anderer Kinder schildern den Unfall. Im Nachgang heißt es in der Akte, die Kurkosten für Wolfgang könnten mit den Kosten für Beerdigung und Überführung verrechnet werden. Unterlagen zu einem Gerichtsverfahren gibt es nicht.

Warum der siebenjährige Hans-Joachim starb, bleibt unklar. Er kam als Kind mit Neigung zu Erkältungskrankheiten ins Heim St. Johann in Niendorf an die Ostsee. In der Kur erkrankte er 1955. Dem Jungen wurde Bettruhe verordnet, am nächsten Tag starb er an Herzversagen.

Was in Münster dokumentiert ist, zeigt nur einen Ausschnitt. Viele Fälle bleiben vergessen – oder unter Verschluss. Im Münsteraner Archiv etwa unterliegen weitere Unterlagen Schutzfristen, denn Archivakten, die sich auf Personen beziehen, dürfen erst 100 Jahre nach der Geburt der Betroffenen von Dritten eingesehen werden. 

Doch schon jetzt fordern ehemalige Verschickungskinder eine systematische Untersuchung – auch der Todesfälle. Die Bundesregierung hat im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigt, die Geschichte der Verschickungskinder aufzuarbeiten. Ob das auch für die Kinder gilt, die nicht zurückkamen, ist bislang offen.

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