Gericht reduziert Strafen  Illegales Glücksspiel soll „nur“ 600.000 Euro eingebracht haben

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 02.06.2025 17:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Glücksspielautomat. Foto: DPA
Ein Glücksspielautomat. Foto: DPA
Artikel teilen:

Das Amtsgericht Aurich bezifferte den Gewinn in erster Instanz auf 2,2 Millionen Euro. Das Landgericht kam nur auf 600.000 Euro. Das hat Folgen für das Strafmaß.

Aurich - In dem Berufungsprozess vor dem Auricher Landgericht um die Veranstaltung illegalen Glücksspiels sind am Montag die Urteile ergangen. Ein 50-jähriger Angeklagter wurde von der Zweiten Kleinen Strafkammer um Richterin Rickels-Havemann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Anders als in erster Instanz schätzten die Richter die Einnahmen auf 600.000 Euro, deren Einziehung angeordnet wurde. Sein 38-jähriger Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde die Einziehung von 48.000 Euro angeordnet. Wegen der Länge des Verfahrens gelten in beiden Fällen jeweils zwei Monate als vollstreckt.

Der jüngste der Angeklagten, 31 Jahre alt, wurde freigesprochen. Er hatte eine Unterschrift geleistet, mit der er nach eigenen Angaben lediglich pro forma die Geschäftsführung einer der fraglichen Lokale übernommen hatte. Den Ort selbst habe er niemals aufgesucht.

Anklage und Verteidigung legten Berufung ein

Vier Männer im Alter zwischen 31 und 50 Jahren waren zuvor vom Amtsgericht Aurich zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Den Gewinn hatte der Richter damals mit mehr als 2,2 Millionen Euro beziffert und deren Einziehung angeordnet. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Während die Verteidiger den jeweiligen Tatbeitrag ihrer Mandanten nicht ausreichend spezifiziert sowie die Höhe der Gewinnmargen als zu hoch angesetzt sahen, war die Strafe in den Augen der Anklagevertreterin angesichts der Schadenshöhe zu gering ausgefallen.

Der 50-Jährige war im fraglichen Zeitraum zwischen 2019 und 2020 selbst Betreiber einer Spielhalle und darüber hinaus als Automatenaufsteller tätig. Mit einer Generalvollmacht hatte er seinen 41-jährigen Neffen mit der Führung seiner Geschäfte betraut. Er selbst war in die Türkei verzogen, wo er mit seiner Familie lebt. Einmal im Monat reiste er nach Deutschland, um mit seinem Neffen abzurechnen. Der hatte inzwischen in zwei Lokalen in Leer jeweils vier Automaten aufgestellt, die ursprünglich lediglich der Unterhaltung dienten. Durch ein besonderes System war es den Nutzern nach Absprache jedoch möglich, sich erspielte Punktestände durch die Thekenkraft in bare Münze auszahlen zu lassen.

Die „zentrale Figur“ erschien nicht zur Verhandlung

Nach mehreren Hinweisen auf verbotenes Glücksspiel in den Lokalen waren Polizisten auf das Treiben aufmerksam geworden. Einer der Beamten hatte sich an den illegalen Geräten probiert und sich von einem Gast das System erklären lassen.

Der 50-Jährige wies die Vorwürfe in erster Instanz bereits zurück. Sein Neffe bestätigte damals noch als Zeuge, die Automaten ohne Wissen seines Onkels aufgestellt zu haben. Aus den Aufzeichnungen der Überwachungskameras war der 41-Jährige als derjenige hervorgegangen, der die Automaten regelmäßig geleert und die Einnahmen gezählt hatte. Auch er hätte sich eigentlich vor dem Landgericht verantworten müssen, war aber zur Verhandlung nicht erschienen. In ihm erkannte die Kammer die „zentrale Figur“, die „das Ganze geführt und geleitet“ habe.

Gericht stufte Aussagen als unglaubwürdig ein

Der 38-jährige Angeklagte, der eines der Lokale betrieben hatte, gab an, der 41-Jährige habe die verbotenen Spielautomaten gegen eine monatliche Standgebühr von 1000 Euro in seinem Hause aufgestellt. Er habe keinen Zugriff darauf gehabt. Dass er sich deren Illegalität nicht bewusst gewesen sei, nahmen ihm die Richter jedoch nicht ab.

Als ebenso unglaubwürdig stufte die Kammer die Aussage des 50-Jährigen ein, der ebenfalls nichts von den illegalen Unternehmungen gewusst haben will. Der Angeklagte habe seit vielen Jahren selbst eine Spielhalle betrieben und sei „geschäfts- und lebenserfahren“. Daher erscheine es unwahrscheinlich, dass ihn sein Neffe über ein Jahr lang getäuscht habe.

Ähnliche Artikel