Urteil in Aurich 32-Jähriger muss nach Schlägerei im Taxi in Haft
Zwei betrunkene Männer aus Halbemond gerieten im Sommer 2024 nach einem Diskobesuch in einem Taxi mit einem anderen Fahrgast in Streit. Für einen von ihnen hat das fatale Folgen.
Aurich/Georgsheil - Schlägerei in einem Sammeltaxi: Nach einem Diskobesuch sollen zwei betrunkene Männer aus Halbemond im Alter von 32 und 36 Jahren zwischen Moordorf und Georgsheil heftig mit einem weiteren Passagier aneinandergeraten sein. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mussten sie sich am Montag, 2. Juni 2025, vor der Auricher Strafrichterin Stellmacher verantworten. Für einen von ihnen endete die Verhandlung mit einer Gefängnisstrafe.
Das Opfer, ein 21-Jähriger aus Upgant-Schott, erlitt bei dem Vorfall am 27. Juli 2024 gegen 5.35 Uhr eine aufgeplatzte Lippe sowie Prellungen im Gesicht und am Rücken. Er war eine Woche lang krankgeschrieben. Die Angeklagten bestritten die Tatbeteiligungen, die ihnen die Staatsanwaltschaft vorwarf. Demnach soll der jüngere Angeklagte den Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, während der ältere Angeklagte ihn von hinten festgehalten haben soll.
Angeklagter reagiert auf das Urteil aufgebracht
Die Richterin verurteilte den 32-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die sie nicht mehr zur Bewährung aussetzte – der vielfach vorbestrafte Angeklagte hatte die Tat unter zweifacher Bewährung und unter Führungsaufsicht stehend begangen. „Dagegen lege ich vor Ort sofort Berufung ein“, erklärte der Verurteilte unmittelbar nach der Urteilsbegründung aufgebracht.
Eine positive Sozialprognose vermochte Stellmacher nur bei dem bisher unbescholtenen 36-Jährigen zu stellen. Der Mann muss wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall die hohe Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro (insgesamt 10.800 Euro) bezahlen. Seine monatliche Rate beträgt 450 Euro. Einen minderschweren Fall nahm die Richterin deshalb an, weil sein Tatbeitrag – das Festhalten – etwas geringer gewesen sei.
„Wir waren in der Nacht komplett betrunken“
„Wir haben uns ein bisschen hin- und hergeschubst und gehauen“, erklärte der jüngere Angeklagte zum Tatvorwurf. Er sprach von einer „kleinen Rangelei“. „Der Typ fing an, mich zu ärgern und zu beleidigen“, sagte er. Dann sei er von dem Geschädigten mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen worden. Eine vollständige Erinnerung habe er nicht – „wir waren in der Nacht komplett betrunken“. „Irgendwie fing das dann an“, fügte er hinzu. „Wie genau, kann ich nicht sagen.“
Der Mitangeklagte ließ die Richterin über seinen Verteidiger Michael Schmidt wissen, er habe ganz hinten im Sammeltaxi gesessen und vor sich hingedöst. Als es lauter geworden sei, habe er seinen Kumpel und eine fremde Person auf dem Boden des Mittelgangs liegen sehen. „Er hat sie getrennt“, so der Rechtsanwalt. Selbst berichtete der 36-Jährige, er habe ein „bisschen eine Kabbelei mitbekommen, bis sie dann auf meinen Füßen lagen“. Er ließ durchblicken, dass er nicht damit gerechnet habe, wegen des Vorfalls auf der Anklagebank zu sitzen: „Dass da so viel von gemacht wird, hätte ich nicht erwartet.“
Die Lippe war so dick, dass er kaum essen konnte
Der 21-jährige Geschädigte, der mit drei Kollegen in dem Taxi von Aurich nach Georgsheil unterwegs war, machte ebenfalls Gedächtnislücken geltend. „Irgendwann bin ich auf dem Boden im Taxi wach geworfen und meine Lippe war auf“, sagte er. Von einer Schlägerei wisse er nichts. Nach Vorhaltungen aus seiner polizeilichen Aussage meinte er, er habe sich schon damals nicht mehr richtig erinnern können.
Ein Kollege des Opfers rief zu Hause in Georgsheil den Rettungswagen. Der Geschädigte kam in die Ambulanz der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich. Ein Blutalkoholtest ergab 1,8 Promille. „Meine Lippe war eine Woche dick, dann ist sie aufgeplatzt. Nach drei Wochen war sie verheilt“, sagte er zu den Folgen. „Ich konnte fast nichts essen in der Zeit. Es tat sehr weh.“ Der jüngere Angeklagte bat den Geschädigten um Entschuldigung.
Angegriffener konnte sein Gesicht nicht schützen
Der Kollege, der den Rettungswagen gerufen hatte, hatte noch genaue Erinnerungen. Er beobachtete, „wie der eine ihn von hinten festgehalten und der andere draufgehauen hat“. Deshalb habe der Angegriffene sein Gesicht nicht schützen können, unterstrich er. „Er hat frontal eingesteckt“, so der 21-jährige Zeuge. Er konnte zuordnen, welcher Tatbeitrag von welchem Angeklagten gekommen war. Die Kontrahenten getrennt habe niemand. Das bestätigte ein weiterer Zeuge. Dieser erinnerte sich außerdem an einen Schuhabdruck am Rücken auf dem weißen T-Shirt des Opfers.
Die Staatsanwältin hatte eine erheblich höhere Freiheitsstrafe für den jüngeren Angeklagten gefordert – eineinhalb Jahre ohne Bewährung. Für den älteren beantragte sie eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Verteidigung sprach sich bei dem 36-Jährigen für eine milde Strafe beziehungsweise bei dem 32-Jährigen für einen Freispruch aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.