Hannover Flüchtlinge klagen gegen Abschiebungen: Das ist ihr gutes Recht!
In Niedersachsen klagen immer mehr Flüchtlinge gegen abgelehnte Asylanträge, im letzten Jahr nahm die Zahl der Klagen um 120 Prozent zu. Das mag Verfahren in die Länge ziehen – aber der Rechtsstaat gilt auch für Asylbewerber.
Behörden machen Fehler, gerade die überlasteten Asylbehörden. Sind Flüchtlinge der Meinung, dass ihr Asylantrag unrechtmäßig abgelehnt wurde, können sie gegen die Entscheidung vor Gericht ziehen. Und das ist gut so, schließlich leben wir hier in einem Rechtsstaat – staatliche Entscheidungen müssen überprüfbar sein; auch für Flüchtlinge!
Knapp 10.000 Flüchtlinge haben in Niedersachsen 2024 gegen ihre Ablehnung geklagt. Mehr als die Hälfte der Klagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) enden mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, oft wird dann ohne Gerichtsverfahren doch ein Schutzstatus gewährt. Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, wurde die Ablehnung des BAMF 2023 deutschlandweit in fast jedem vierten Fall gekippt, bei Afghanen sogar in 75 Prozent der Fälle. Jeder dritte zunächst abgelehnte Asylbewerber erhielt 2023 dank der Gerichte doch noch einen Schutzstatus.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Das Justizsystem ist vollkommen überlastet. Nicht selten ist ein Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrags vor allem ein Zeitgewinn. Zwar geht deren Bearbeitung immer zügiger: Dauerten die Verfahren in Niedersachsen 2022 durchschnittlich noch rund 28 Monate, waren die Verfahren im letzten Jahr bereits nach etwa 16 Monaten abgearbeitet.
Trotzdem: Damit Klagen gegen abgelehnte Asylanträge nicht zur Verzögerung der Abschiebung missbraucht werden, müssen die Verfahren noch schneller abgeschlossen werden. In Niedersachsen nahmen die Klagen im vergangenen Jahr um 120 Prozent zu – wer soll das bearbeiten? 11.700 Verfahren sind in Niedersachsen aus den Vorjahren noch offen und warten auf ihre Bearbeitung. Das sind 11.700 zu viel. Denn die offenen Verfahren belasten nicht nur die Justiz – sondern auch die Betroffenen.