Prozess in Aurich Imbissbetreiber wegen Geldwäsche verurteilt
Sein angeblich blindes Vertrauen in seinen Buchhalter kommt einem Imbissbetreiber aus dem Kreis Wittmund teuer zu stehen: Er muss wegen Subventionsbetrug und Geldwäsche ins Gefängnis.
Aurich - Ein Unternehmer aus dem Landkreis Wittmund muss wegen Subventionsbetrugs und Geldwäsche für drei Jahre ins Gefängnis. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Oldenburg änderte die Kammer am Landgericht in Aurich um Richterin Rickels-Havemann am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Wittmund, dass den Mann im Januar diesen Jahres zu einer zweijähriger Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro (150 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt hatte.
Der Richter hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte für seinen Imbiss in den Jahren 2020 und 2021 im Zusammenhang mit coronabedingter Einkommensausfälle staatliche Fördergelder zur Überbrückung beantragt hatte. Über seinen Buchhalter hatte er einmal 40.000 und einmal 260.000 Euro für betriebliche Fixkosten geltend gemacht. 130.000 Euro davon waren ihm tatsächlich schnell und unbürokratisch bewilligt worden. Weil neben der Haftstrafe auch eine Geldstrafe verhängt worden war, hatte der Richter dem Angeklagten trotz des hohen Schadens noch einmal eine Bewährungszeit von drei Jahren gewährt. Das hatte den Unmut des Staatsanwalts hervorgerufen.
Geld versickerte im Firmengeflecht des Buchhalters
Der Angeklagte hatte angegeben, von den Summen, die im Raume standen, nichts gewusst zu haben. Vielmehr habe ihm sein Buchhalter, mit dem er seit über 20 Jahren zusammenarbeite, beiläufig Zettel zur Unterschrift vorgelegt, die er ungeprüft unterschrieben habe. Von den bewilligten 130.000 Euro hatte der Angeklagte auf Weisung seines Buchhalters 110.000 Euro auf dessen Konto überwiesen, nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zur Verschleierung ihrer Herkunft. Das Geld ist im Firmengeflecht des Buchhalters versickert. Inzwischen sitzt der Mann bereits seit Längerem im Gefängnis. Es sei ein Fehler gewesen, ihm blind zu vertrauen, räumte der Angeklagte in der Verhandlung ein.
Staatsanwalt: erhebliche kriminelle Energie
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt. Die Strafe sei angesichts des hohen Schadens zu gering ausgefallen, beanstandete Ankläger Büssing in der Verhandlung am Mittwoch. Der Unrechtsgehalt der Taten sei erheblich und dazu geeignet, „das allgemeine Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern“. Zwar hielt Büssing dem Angeklagten sein Geständnis zugute und auch, dass er bisher nicht vorbestraft ist. Darüber hinaus habe sich er sich „persönlich und auch die Gesellschaft in einer Notlage befunden“. Dennoch habe sich der Angeklagte mit „erheblicher krimineller Energie“ „zum eigenen Vorteil bedient“. „Die Opfer sind wir alle, die dieses Geld nicht mehr wiedersehen“, führte Büssing aus. Darum sei ein „strenges Maß und nicht ein besonders laxes“ anzulegen. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Mit ihrem Urteil blieb die Kammer nur leicht darunter. Es reiche nicht, blind zu unterschreiben, begründete Rickels-Havemann die Entscheidung mit Blick auf die angegebene Höhe der betrieblichen Fixkosten für einen Imbiss.