Strafprozess Leezdorfer Verkehrsrowdy darf weiter Trecker fahren


Um die auf der Rückseite eines Führerscheins abgebildeten Fahrerlaubnisklassen L und T ging es dem Leezdorfer in dem Berufungsprozess. Foto: Thomas Dirks
Wegen riskanter Überholmanöver wurde ein Leezdorfer verurteilt. Mit welchen Argumenten er um einen Teil seiner Fahrerlaubnis kämpfte.
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