Strafprozess Leezdorfer Verkehrsrowdy darf weiter Trecker fahren
Wegen riskanter Überholmanöver wurde ein Leezdorfer verurteilt. Mit welchen Argumenten er um einen Teil seiner Fahrerlaubnis kämpfte.
Leezdorf/Aurich - Er fuhr rücksichtslos und brachte sich und andere damit in Teufels Küche: Trotz Gegenverkehrs überholte ein heute 31-jähriger Leezdorfer im August vergangenen Jahres auf der Emder Straße kurz vor Aurich ein Motorrad und ein Auto. Entgegenkommende Fahrzeuge mussten deshalb stark abbremsen und ausweichen.
Im Februar dieses Jahres sprach das Amtsgericht Aurich den Brookmerlander der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung schuldig und verurteilte ihn zu 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro). Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr und fünf Monaten entzogen.
Ziel der Berufung
Gegen das Urteil legte der Landwirtschaftsfachwirt Berufung ein, mit der sich jetzt die 2. kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich zu befassen hatte. Dabei richtete sich das von dem Leezdorfer eingelegte Rechtsmittel nicht gegen die Höhe der Geldstrafe. Sein Ziel war es vielmehr, wenigstens seine Fahrerlaubnisklassen L und T zu behalten, um damit Landmaschinen weiterhin steuern zu dürfen. Die waren laut Amtsgerichtsurteil eigentlich ohnehin von der Sperrfrist ausgenommen, offenbar aber nicht umfassend.
Der Leezdorfer jedenfalls füllte sich in seinen beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt, wie sein Verteidiger, der Aurich Rechtsanwalt Holger Klattenberg, ausführte. Seinem Mandanten, der als Betriebshelfer tätig gewesen sei, sei gekündigt worden, weil er bestimmte Fahrzeuge eben nicht mehr fahren dürfe. Es müsse möglich sein, dass der 31-Jährige nicht nur auf hofnahen Flächen fahren, sondern auch mal den Einsatzort wechseln dürfe, forderte der Anwalt. „Mit dem Fahrrad geht das schlecht“, sagte er.
Es sei nicht Schuld des Gerichts, dass der Leezdorfer keinen Führerschein mehr besitze. „Dem liegt ein Fehlverhalten Ihrerseits zugrunde“, stellte die Kammervorsitzende Karsta Rickels-Havemann klar und hielt dem Angeklagten dessen abschließende Äußerungen im erstinstanzlichen Verfahren vor, wo er gesagt hatte, er sei erstaunt über „das ganze Trara“. Sie habe den Eindruck, dass der Brookmerlander den Ernst der Lage noch nicht begriffen habe. „Ihnen muss klar sein, wie gefährlich das war. Sie haben Glück gehabt, dass es für Sie und anderen gut ausgegangen ist“, wurde die Richterin deutlich.
Seinem Mandanten sei die Gefährdung inzwischen bewusst, versuchte der Anwalt das Gericht zu besänftigen. „Er weiß, dass es da nichts zu beschönigen gibt“, sagte Klattenberg, Der 31-Jährige, der zuvor schon zweimal mit dem Handy am Ohr am Steuer erwischt wurde und zudem vier Vorstrafen hat, unter anderem wegen Nötigung und Körperverletzung, habe sich einer verkehrspsychologischen Intensivberatung unterzogen und sich auf eine längere Zeit ohne Führerschein eingestellt. Beruflich aber sei es ihn für ihn sehr wichtig, die Fahrerlaubnisklassen L und T zu behalten, sagte der Verteidiger und bat darum, die noch bestehenden Einschränkungen aufzuheben. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schloss sich dem Antrag an.
Ironische Anmerkung
„Wir wollen dem nicht entgegenstehen“, sagte Rickels-Havemann auch im Namen ihrer beiden Schöffen und änderte das Amtsgerichtsurteil entsprechend ab. Ungeachtet dessen bleibe es bei der Geldstrafe von 1200 Euro und der knapp eineinhalbjährigen Führerscheinsperre. Mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, um die es gehe, könne der Angeklagte „solche Manöver“ nicht fahren, merkte die Kammervorsitzende leicht ironisch an. Für die Zukunft riet sie dem Leezdorfer: „Halten Sie sich an Verkehrsregeln. Solchen Manöver können ganz fürchterlich enden.“