Strafprozess  Leezdorfer Verkehrsrowdy darf weiter Trecker fahren

| | 30.05.2025 18:23 Uhr | 1 Kommentar
Um die auf der Rückseite eines Führerscheins abgebildeten Fahrerlaubnisklassen L und T ging es dem Leezdorfer in dem Berufungsprozess. Foto: Thomas Dirks
Um die auf der Rückseite eines Führerscheins abgebildeten Fahrerlaubnisklassen L und T ging es dem Leezdorfer in dem Berufungsprozess. Foto: Thomas Dirks
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Wegen riskanter Überholmanöver wurde ein Leezdorfer verurteilt. Mit welchen Argumenten er um einen Teil seiner Fahrerlaubnis kämpfte.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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