Urteil rechtskräftig Vergewaltiger muss für viele Jahre hinter Gitter
Ein 55-Jähriger aus Südbrookmerland hat die schwerbehinderte Tochter seiner Lebensgefährtin dutzendfach vergewaltigt. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis.
Aurich - Ein Vergewaltiger aus Südbrookmerland muss für neun Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Am 18. Dezember 2024 hatte das Landgericht Aurich den 55-Jährigen wegen Vergewaltigung in 51 Fällen zu einer Freiheitsstrafe in dieser Höhe verurteilt. Wie das Landgericht Aurich am Mittwoch, 28. Mai 2025, mitteilte, ist die Revision des Angeklagten durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im Zeitraum von 2019 bis 2023 die körperlich schwer eingeschränkte 25-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in 51 Fällen vergewaltigte. „Sie musste jede Nacht damit rechnen, dass der Angeklagte in ihr Zimmer kommt, ihr die Hose herunterzieht, den Geschlechtsverkehr vollzieht und dann wieder geht“: So schilderte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung das Leid, das der Angeklagte der schwerbehinderten Frau nach Auffassung des Gerichts über Jahre angetan hatte. Auf diese Weise habe der Angeklagte eine einfache Möglichkeit gefunden, seinen Trieb zu befriedigen, wann immer er wollte.
Angeklagter bestritt bis zuletzt, ein Vergewaltiger zu sein
Das Gericht ging davon aus, dass sich der Angeklagte die schwere Behinderung der Frau zunutze gemacht hatte. Ihre Möglichkeit, ihren Willen zu äußern, sei massiv eingeschränkt. Körperlich habe sie zudem nicht die Möglichkeit gehabt, sich gegen die Übergriffe zu wehren.
Der Angeklagte hatte während des gesamten Verfahrens von einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung mit dem Opfer gesprochen. Alles sei stets einvernehmlich geschehen, behauptete er. Die Geschädigte hatte hingegen ausgesagt, dem Angeklagten mehrfach mitgeteilt zu haben, dass sie keine sexuellen Kontakte zu ihm wolle.
Die gegen das Urteil des Landgerichts Aurich gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30. April 2025 (Az. 3 StR 129/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Kammer hatte seinerzeit unmittelbar nach der Urteilsverkündung Untersuchungshaft angeordnet, da sie befürchtete, der Mann könne sich ins Ausland absetzen.