Landgericht Aurich  57-Jähriger wegen Zuhälterei und gewerbsmäßigem Betrug verurteilt

| | 26.05.2025 18:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Das Landgericht verurteilte den Mann zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Foto: Romuald Banik
Das Landgericht verurteilte den Mann zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Foto: Romuald Banik
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Ein Auricher trieb Frauen in die Prostitution und nahm ihnen das gesamte Geld ab. So bestrafte das Landgericht den Mann.

Aurich - Wegen ausbeuterischer Zuhälterei und gewerbsmäßigem Betrug ist ein Auricher zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Aurich sprach den 57-Jährigen in allen 41 Anklagepunkten schuldig. Von ihm werden 56.560 Euro eingezogen, ordnete das Gericht an. Insgesamt hatte er 65.540 Euro von den Frauen bekommen. Der Mann ging immer wieder auf dieselbe Weise vor, erklärte Vorsitzender Richter Dr. Markus Gralla. Er gab sich als jemand Angesehenes aus. Frauen auf Dating-Portalen erzählte er, Polizist in Rente oder Feuerwehrmann gewesen zu sein. Er habe damit versucht, den Frauen eine vermeintliche Stabilität in seinem Leben vorzugaukeln. Er versprach ihnen Urlaube und ein eigenes Haus. Manchmal behauptete er sogar, sie heiraten zu wollen. Um das Leben im Wohlstand zu beginnen, schob er immer wieder Gründe vor, damit die Frauen ihm Geld gaben. Mal war es ein neues Auto, das gekauft werden sollte. Er habe Geld für einen Führerschein für die Frauen gesammelt, oder brauchte es, um Schufa-Einträge löschen lassen zu können.

Frauen sollten sich prostituieren

Damit sie genug verdienen, sagte der Mann den Frauen, sie sollten sich prostituieren. Das machten sie dann auch. Dabei gab er den Frauen vor, wie viel sie täglich verdienen mussten. Das Geld wurde an jeweils zwei Tankstellen in Moordorf übergeben. Eine exakte Summe konnte nicht ermittelt werden. Es konnte vom Gericht lediglich geschätzt werden. Wovon der Richter aber unabhängig der Summe überzeugt war, ist, dass die Frauen von dem Geld nichts für sich selbst behalten durften.

50.000 Euro liegen in Form von „Diamanten“ auf einem Konto des Internetportals Bigo TV. Das ist eine virtuelle Währung, die man Streamern zuschicken kann. Auf der Seite senden Menschen Livestreams, ähnlich wie auf anderen Plattformen auch. Diamanten können mit Echtgeld erworben werden. Zuschauer zahlen Geld ein, während Streamer sich die Diamanten als Echtgeld auszahlen lassen können.

Vor Gericht geständig

Der Mann erschien vor Gericht geständig. Allerdings übernahm er von sich aus keine Verantwortung für die Taten. Für alles sei jemand anderes oder die Umstände schuld gewesen. Nachdem er zuletzt aus der Haft entlassen worden war, habe er irgendwie an Geld kommen müssen. Das habe er dem Gericht laut dem Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla in einer früheren Sitzung erklärt. Bis man Sozialhilfe bekomme, vergehe zu viel Zeit. Allerdings hatte der Mann nach seiner Entlassung 8000 Euro Überbrückungsgeld zur Hand. „Davon leben Menschen mit Sozialhilfe länger als ein Jahr“, so Gralla. Geldnot als Hintergrund ließ er deshalb nicht gelten.

Spielsucht sei ein Grund gewesen

Eine Spielsucht sei der Hintergrund gewesen, sagte die Verteidigerin. Der Mann habe sich auf der Internetseite in eine andere Welt gedacht. Er habe vor seinen Problemen in der echten Welt fliehen wollen. Die Staatsanwältin sah allerdings keine Ansätze, die eine Sucht begründen würden. Der Mann habe sich nicht isoliert und auch nicht sein eigenes Geld verwendet. Außerdem könne man auf der Seite nicht spielen, so die Staatsanwältin. Eine Sucht als strafmildernden Umstand zu nennen, sei deshalb nicht möglich. Das sah auch das Gericht so.

Neben dem gewerbsmäßigen Betrug und der Zuhälterei hatte der Mann einer der Frauen Medikamente gegeben, die laut Staatsanwältin in Psychiatrien zum Einsatz kämen. Damit würden Patienten ruhiggestellt, wenn sie Wahnvorstellungen oder Ähnliches hätten. Das grenze an eine Körperverletzung. Da das Verabreichen allerdings nicht nachweisbar war, wurde diese Vermutung vom Gericht nicht verurteilt. Außerdem habe die Frau laut Verteidigung den Mann um die Medikamente gebeten.

Staatsanwältin fordert Haftstrafe

Die Staatsanwältin forderte, den Mann in allen Punkten schuldig zu sprechen. Tatbestände waren ihr zufolge gewerbsmäßiger Betrug und ausbeuterische Zuhälterei. Das begründete sie damit, dass der Mann immer wieder Druck auf die Frauen ausgeübt habe. Er habe sie von sich abhängig gemacht, sodass sie nur schwer mit der Prostitution hätten aufhören können. Bei der einen Frau bekam der Sohn irgendwann Wind von der Sache und machte Druck, den Mann anzuzeigen. Ansonsten hätte sie es vermutlich nicht geschafft, so die Staatsanwältin.

Nachdem sie 41 Einzelstrafen aufgezählt hatte, kam die Anklägerin auf eine Gesamtstrafe von achteinhalb Jahren. Außerdem solle das Geld soweit möglich eingezogen und den Frauen zurückgegeben werden. Eine möglichst lange Freiheitsstrafe sei notwendig, um die Gesellschaft vor dem Mann zu schützen. Denn bei seinen vergangenen Gefängnisstrafen habe er jedes Mal die volle Zeit absitzen müssen. Bei einer positiven Sozialprognose kämen die Häftlinge nach Zweidritteln ihrer Strafe wieder frei. Das war bei dem Mann nie der Fall. Denn jedes Mal sei er schnell wieder durch Betrug strafbar geworden.

Verteidigung bleibt bei Spielsucht

Die Anwältin des Angeklagten blieb im Abschlussplädoyer dabei, dass der Mann nur vermindert schuldfähig sei. Er habe aufgrund einer Entzündung am Gehirn Schwierigkeiten mit dem Erinnerungsvermögen. Aufgrund seiner Aussagen vor Gericht zweifelte Richter Gralla daran. Der Mann habe gezeigt, dass er sehr wohl in der Lage sei, sich im normalen Rahmen an Dinge zu erinnern. Außerdem hätten die Frauen sich freiwillig prostituiert, so die Verteidigung. Sie hätten jederzeit aufhören können.

Das sah das Gericht anders. Der Mann habe Druck auf die Frauen ausgeübt und sie kontrolliert. Täglich mehrere Anrufe und Nachrichten sollten sichern, dass die Frauen Geld verdienten. Sie mussten sich teilweise Ausreden einfallen lassen, um freizumachen. Der Mann hatte gestanden, die Frauen bewusst betrogen zu haben. Ihm sei vollkommen klar gewesen, was er tat. Er habe die Frauen, die Hilfe brauchten, mit dem Versprechen an ein schönes Leben an sich gebunden. Dann habe er ihnen ihr Geld abgezogen und es für eigene Zwecke benutzt. Eine der Frauen sei deshalb in der Privatinsolvenz gelandet, berichtete Gralla. Den Betrug und die Zuhälterei habe der Mann an insgesamt 150 Tagen begangen.

Wie bei dem Betrug versuchte der Mann auch im Gericht immer wieder Gründe für sein Verhalten vorzuschieben, sagte Gralla. Er übernehme keine Verantwortung. Und auch eine kleine Entschuldigung zum Schluss der Plädoyers nahm der Richter dem Mann nicht ab. „Ob das wirklich von Reue getragen war, sei mal dahingestellt“, kommentierte er.

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