Kiel Hilfe, mein Lehrer ist in der AfD! Was jetzt? Verunsicherung an Schulen nach Extremismus-Einstufung
Lehrer mit AfD-Parteibuch sorgen bundesweit für Verunsicherung an Schulen. Behörden, Schulleitungen und Politik ringen um den Umgang mit Verfassungstreue und dem Schutz der Kinder vor mutmaßlicher extremistischer Beeinflussung.
Ein Klassenzimmer irgendwo in Norddeutschland. Vorn steht der Lehrer, erklärt seinen Schülern die Grundwerte der Demokratie: Toleranz, Gleichheit, Meinungsfreiheit. Der Mann ist aber nicht nur Pädagoge, sondern auch ein politisch aktiver Mensch. Einer, der Mitglied in einer Partei ist, die jüngst vom Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde.
Auch wenn diese Einstufung wegen eines Eilantrags der AfD vorläufig ausgesetzt ist: Was bedeutet das für den Schulalltag? Kann eine Lehrkraft glaubwürdig demokratische Werte unterrichten, wenn sie einer Organisation angehört, die diese Werte laut Verfassungsschutz untergräbt? Und wie schützt man Schüler vor extremistischer Beeinflussung?
Es sind Fragen, die bundesweit Schulleitungen, Ministerien, Eltern und Schüler beschäftigen. „Die Situation ist für uns fürchterlich schwierig, weil wir zwischen den Stühlen sitzen“, sagt ein Schuldirektor aus Schleswig-Holstein. Denn einerseits garantiere das Grundgesetz jedem Bürger das Recht, sich politisch zu engagieren. Andererseits bestehe die Gefahr, dass darunter die politische Neutralität im Klassenzimmer leidet.
Zudem leisten Beamte einen Eid auf das Grundgesetz, Angestellte des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. „Wenn jemand Mitglied einer gesichert verfassungsfeindlichen Partei ist, dann steht er den demokratischen Werten unvereinbar gegenüber“, sagt der Schulleiter. „Wer unsere Demokratie abschaffen will, der kann seine Vorgaben als Beamter oder angestellter Lehrer nicht erfüllen.“
Juristisch ist der Fall aber alles andere als eindeutig. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht aus, dass automatisch von einem Verstoß gegen die sogenannte Verfassungstreuepflicht ausgegangen werden kann. So handhaben es auch die Bundesländer, in denen die AfD bereits gesichert rechtsextrem gilt: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Im Unterricht gilt allerdings der „Beutelsbacher Konsens“: Lehrer dürfen Schüler nicht politisch, ideologisch oder religiös vereinnahmen. Kommt es zu Verstößen oder äußern sich Lehrer bei Veranstaltungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, drohen dienstrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, heißt es aus dem niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren.“
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) setzt sich wie Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) für ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer ein. Von einem neuen Radikalenerlass wie es ihn 1972 gab, rät Ministerin Hamburg aber ab. Damals wurden Bewerber und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue überprüft, es kam zu „Regelabfragungen“ beim Verfassungsschutz. Der Erlass, mit dem sich der Staat vor allem gegen links schützen wollte, war umstritten. Wenige Jahre später war er in den meisten Bundesländern wieder Geschichte.
Doch wie erkennen Schulen, ob ein Lehrer tatsächlich seine Neutralität verletzt? „Wir sind auf Hinweise von Eltern und Schüler angewiesen“, sagt der Schulleiter aus Schleswig-Holstein. Abfragen der Parteizugehörigkeit erfolgen weder bei der Einstellung noch im späteren Verlauf.
Kurz gesagt: Schulleitungen können Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch nicht einfach entlassen, wissen womöglich gar nicht von ihnen. Gleichzeitig müssen sie für einen demokratischen Unterricht sorgen. Schüler und Eltern müssten zudem sicher sein, dass die Lehrkraft beispielsweise Menschen mit Migrationsgeschichte nicht benachteiligt. Im Schulalltag bleibt es also ein schwieriger Balanceakt.
„Ich halte Lehrer, die Mitglied bei der AfD sind, für ein großes Problem“, sagt eine andere Schulleiterin aus dem Norden. „Die latente Meinungsmache kann sehr gefährlich bei den Schülerinnen und Schülern sein. Sie verfügen noch nicht über so viel Wissen, dass sie das einordnen können.“ Viele ihrer Kollegen teilen diese Sorge und wünschten sich klare Handlungsvorgaben. „Ich muss abschätzen, inwieweit jemand, der ganz klar rechtsextreme Positionen unterstützt oder in Kauf nimmt, Schülern auf einen offen und freien demokratischen Weg verhelfen kann“, heißt es von einem anderen. Die Unsicherheit in den Schulen sei groß.
Auch die Bildungsgewerkschaft GEW sieht Handlungsbedarf. Die Schulen müssten wissen, wie sie mit Lehrern umgehen sollen, die „rote Linien“ überschritten haben, sagt die GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern und wird grundsätzlich: „Die Aufgabe der Politik und Schulverwaltungen ist, hierfür den Handlungsrahmen zu schaffen.“ Doch welche Maßnahmen wären für die Gewerkschafterin notwendig?
Die Bildungsstätten bräuchten unter anderem unabhängige Beschwerdestellen, systematische Meldeverfahren und einen stärkeren Diskriminierungsschutz. Verfassungsfeindliche Äußerungen müssten in jedem Fall disziplinarisch und strafrechtlich verfolgt werden, fordert Finnern.
Ein Bereich, in dem sich bereits jetzt Veränderungen abzeichnen, ist die Verbeamtung. Für Bewerber, die Mitglied der AfD sind, sei diese „bereits jetzt deutlich unwahrscheinlicher geworden“, sagte der Bundesvorsitzende des Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, kürzlich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Angesichts der „zunehmenden Radikalisierung der AfD in den letzten Jahren“ werde ein dauerhaftes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zunehmend vom Dienstherrn hinterfragt.