Interessenvertretungen vor dem Start Mehr Mitsprache für Jung und Alt im Brookmerland
Brookmerland wählt erstmals Beiräte für Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung. Wann und wie das über die Bühne gehen soll.
Brookmerland - Premiere in Sicht: Die Einberufung der ersten Beiräte für Jugend sowie Senioren und Behinderte in der Samtgemeinde Brookmerland wir konkret. Die Termine für die Delegiertenversammlungen, die die neuen Interessenvertretungen wählen sollen, sind terminiert. Die Wahlversammlung für den Jugendbeirat ist für Dienstag, 17. Juni, ab 18 Uhr im Hotel Zur Waage in Marienhafe geplant. Eine Woche später, am Dienstag, 24. Juni, soll dort zur selben Zeit der Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung aus der Taufe gehoben werden. Das geht aus einer Bekanntmachung der Samtgemeinde Brookmerland hervor.
Wie mehrfach berichtet, sollen die Beiräte die Interessen ihrer Gruppen gegenüber Politik und Verwaltung vertreten und in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Der siebenköpfige Jugendbeirat ersetzt den bisherigen Jugendsamtgemeinderat. Der neunköpfige Beirat für Senioren und Behinderte tritt an die Stelle des bisherigen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Hermann Rühaak, der 2024 zurückgetreten war.
Verzögerungen durch Bundestagswahl
Die Wahl der Räte hätte bereits stattfinden sollen, hatte sich aber wegen der Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar verzögert.
Die Mitglieder der Beiräte sollen von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der Seniorenarbeit beziehungsweise Jugendarbeit tätig sind, benannt werden. Privatpersonen können sich direkt an die Verwaltung wenden. Vorschläge für beide neuen Interessenvertretungen werden laut Mitteilung noch bis Donnerstag, 12. Juni, vom Wahlamt der Samtgemeinde angenommen. Demnach können die Delegierten „schriftlich, elektronisch oder fernmündlich“ benannt werden.
Mit Blick auf die Delegiertenversammlung für den Senioren- und Behindertenbeirat bittet die Verwaltung darum, zusätzlich eine Person zu benennen, die die delegierte Person vertreten kann, falls diese am Versammlungstermin verhindert sein solllte.
Wahlvorschläge für beide neuen Interessenvertretungen können Träger der Wohlfahrtsverbände, Vereine und Verbände einreichen. Darüber hinaus steht es Einzelpersonen frei, sich selbst für eine Kandidatur zur Verfügung zu stellen.
Als Delegierter für den Senioren- und Behindertenbeirat kann nominiert werden, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder im Besitz eines anerkannten Grades einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und volljährig ist.
Wie Brookmerlands Samtgemeindebürgermeister Gerhard Ihmels (SPD) in der Sitzung des Ratsausschusses für Soziales, Integration und Sport Mitte Februar in Wirdum mitteilte, gibt es im Brookmerland 70 Vereine. Wenn jeder zwei Delegierte entsende, könnten 140 Vertreter über die Zusammensetzung der neuen Formate bestimmen.
Als Delegierter für den Jugendbeirat kann benannt werden, wer das 14. Lebensjahr erreicht und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los
Die Wahlen finden geheim statt. Delegierte können auch selbst für die Beiräte kandidieren, heißt es in der Bekanntmachung. Gewählt ist jeweils, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit soll das Los entscheiden. Teilnehmer der Delegiertenversammlung für die Wahl des Senioren- und Behindertenbeirats haben jeweils neun Stimmen, jene, die den Jugendbeirat bestimmen dürfen jeweils bis zu sieben Kreuze machen.
Die Tagesordnungen der Delegiertenversammlungen umfassen jeweils fünf gleichlautende Punkte: 1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, 2. Genehmigung der Tagesordnung, 3. Auswahl und Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber, 4. Durchführung der Wahl, 5. Anfragen und Mitteilungen.