Streit um Millionengewinne  Auricher Glücksspielprozess geht in die nächste Runde

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 22.05.2025 07:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Zwei 50 Euro Scheine liegen auf einem Fun-Game-Automat. Foto: DPA
Zwei 50 Euro Scheine liegen auf einem Fun-Game-Automat. Foto: DPA
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Vier Männer sollen mit nicht genehmigten Geräten über zwei Millionen Euro umgesetzt haben. Mit ihrem Urteil waren sie nicht zufrieden – genauso wenig wie die Staatsanwaltschaft.

Aurich - Sie sollen mit nicht genehmigten Glücksspielautomaten mehr als zwei Millionen Euro Umsatz gemacht haben. Das Amtsgericht Aurich hatte darum wegen der Veranstaltung illegalen Glücksspiels im November 2023 einen 38-Jährigen aus Leer zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ein 31-Jähriger aus Aurich sollte demnach für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis, sein 41-jähriger Bruder für anderthalb Jahre. Im Oktober 2024 war der 50-jährige Onkel der Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (die ON berichteten). Den Wert des Erlangten bezifferte das Gericht auf mehr als 2,2 Millionen Euro, für deren Erstattung die Angeklagten gemeinschaftlich haften.

Gegen das Urteil hatten die Männer Berufung vor dem Auricher Landgericht eingelegt. Die richtet sich vor allem gegen die Höhe der Summe, deren Einziehung in erster Instanz angeordnet worden war.

Polizei im Undercover-Einsatz

Bis auf den 41-Jährigen, der am Mittwoch nicht zur Verhandlung erschienen war, beteuern die Angeklagten ihre Unschuld. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich unzufrieden mit dem erstinstanzlichen Urteil gezeigt, ihre Berufung jedoch auf die Rechtsfolgen beschränkt. Die Strafe sei zu milde und werde der Schwere der Schuld nicht gerecht, hieß es zur Begründung.

Zwischen 2019 und 2020 soll der 50-jährige Angeklagte als Aufsteller von Glücksspielautomaten in zwei Lokalen in Leer, die von den Mitangeklagten betrieben worden waren, neben legalen auch mehrere Geräte aufstellen lassen haben, die der Unterhaltung dienen und keine Gewinne auswerfen dürfen. Gängige Praxis war es jedoch in beiden Häusern, gewisse Punktestände an der Theke in bare Münze umzusetzen. Die Ein- und Ausgänge waren von den Mitarbeiterinnen akribisch aufgelistet worden. Nachdem sich Hinweise auf den Betrieb illegalen Glücksspiels in den Lokalen bei der Polizei und der Stadt Leer gehäuft hatten, hatte ein Beamter sich vor Ort an einem der Automaten probiert. Ein Gast hatte ihm dann das Gewinnsystem erklärt.

Angeklagte beteuern Unschuld

Legale Spielautomaten können vom Finanzamt ausgelesen werden und verfügen über Maßnahmen zum Schutze der Spieler wie ein Stopp bei Überschreiten des Höchsteinsatzes oder der Spielzeit, die bei illegalen Automaten entfallen. Gewinne und Verluste können darum ungleich höher ausfallen.

Der 50-jährige Angeklagte gab an, von den illegalen Automaten nichts gewusst zu haben. Er könne sich nicht erinnern, die betreffenden Lokale überhaupt jemals aufgesucht zu haben. Er habe seine Geschäfte mittels Generalvollmacht seinem Neffen übertragen, weil er zurück in die Türkei gezogen sei, wo er mit seiner Familie lebe. Einmal monatlich habe er sich mit seinem Neffen zur Abrechnung in Deutschland getroffen. Auch der 31-Jährige versicherte seine Unschuld. Er habe auf Drängen seines Bruders, des abwesenden Angeklagten, eines der fraglichen Lokale mit seinem Namen pro forma übernommen, habe den Ort jedoch nie aufgesucht. Der 38-jährige Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Auf den Überwachungsvideos ist laut polizeilichem Ermittler lediglich der abwesende Angeklagte zu sehen. Der habe die Automaten entleert und das Geld gezählt.

Wer profitierte vom Millionen-Geschäft?

Die Verteidigung richtete ihr Hauptaugenmerk auf die Frage nach dem jeweiligen Tatbeitrag der Angeklagten. In erster Instanz sei die Frage der Nutznießer nicht hinlänglich betrachtet worden, erklärten die Juristen einhellig. Nach einem Vortrag zum Thema Glücksspiel und Illegalität und die unterschiedlichen Regelungen dazu in den verschiedenen Bundesländern regte der Verteidiger des 38-Jährigen ein Rechtsgespräch, einen sogenannten Deal, an. Die Frage, wer auf die Gewinne der Automaten habe zugreifen können, sei ungeklärt geblieben. Für eine Verständigung sah die Vertreterin der Anklage angesichts der Höhe des Schadens jedoch keinen Raum.

Die Verhandlung wird am 27. Mai ab 9 Uhr fortgesetzt.

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