Prozess in Aurich  Riepster räumt Drogenhandel ein – und streitet eine andere Sache ab

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 21.05.2025 12:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wird vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wird vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ein Mann aus Riepe soll mehr als 10.000 Euro durch den Verkauf von Drogen eingenommen haben. Die Frage ist nun, ob er sich für seine illegalen Geschäfte bewaffnet hatte.

Aurich - Wegen Drogenhandels muss sich seit Montag ein Mann aus Riepe vor der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Aurich verantworten. Insgesamt 67 Taten werden dem 30-Jährigen vorgeworfen. Laut Anklageschrift soll er zwischen Mai 2019 und Januar 2022 regelmäßig Mengen zwischen ein und 20 Gramm Marihuana verkauft und damit seinen Lebensunterhalt finanziert haben. Bei einer Polizeikontrolle im Januar 2022 waren im Kofferraum seines Wagens Drogen und eine schussbereite Druckluftpistole gefunden worden. Weil die Beamten davon ausgehen, die Waffe habe der Verteidigung der Drogen vor fremdem Zugriff gedient, spricht die Staatsanwaltschaft im letzten Punkt der Anklage von bewaffnetem Drogenhandel. Mehr als 10.000 Euro soll der Angeklagte durch den Verkauf der Drogen eingenommen haben.

In der Verhandlung räumte der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Er bestritt allerdings, die Pistole für den Drogenhandel verwendet zu haben. Vielmehr habe er damit mitunter gemeinsam mit einem Freund auf einem Schießstand „rumgeballert“. Einen Waffenschein besitze er nicht.

Polizei erhielt anonymen Hinweis

Die Polizei hatte den Angeklagten nach einem anonymen Hinweis auf der Norder Umgehungsstraße angehalten und sein Handy beschlagnahmt. Dessen Auswertung hatte einen regen Chatverlauf mit zahlreichen Verkaufsgesprächen ergeben. Ein Beamter gab an, man habe teilweise chiffriert, aber auch in Klartext dadurch allein den Verkauf von über 300 Gramm Marihuana nachweisen können.

Der Angeklagte konsumiert nach eigenen Angaben selbst regelmäßig Cannabis, gelegentlich auch Kokain und andere Drogen. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm zwar eine Abhängigkeit von Drogen, konnte jedoch keine krankhafte Störung feststellen, die seine Schuldfähigkeit eingeschränkt hätte. Auch für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik sah der Psychiater keinen Anlass. Dieser zeige keine Bereitschaft, auf den Drogenkonsum zu verzichten, zumal sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert hätten und ein legaler Gebrauch von Cannabis inzwischen denkbar sei.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 5. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt.

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