Osnabrück Sicherheit in Städten: Oberbürgermeister wollen psychisch Kranke leichter wegschließen können
Nach mehreren Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen fordern die niedersächsischen Oberbürgermeister, entsprechende Gefährder leichter wegschließen zu können. Der Landtag bespricht das Thema bereits, ist aber vorsichtig …
Niedersachsens Oberbürgermeister fordern eine leichtere Handhabe gegen psychisch kranke Gefährder. „Wir stellen zunehmend fest, dass wir Menschen in den Städten haben, die zahlreiche kleine Straftaten begangen haben, aber nicht weggesperrt werden, weil sie eher krank sind“, berichtet Frank Klingebiel (CDU), Oberbürgermeister von Salzgitter.
Es gebe aber bei psychisch Kranken „so große Hürden, dass wir kaum in der Lage sind, entsprechende Menschen über einen Amtsgerichtsbeschluss auch in eine Klinik einweisen zu lassen.“ In seiner Stadt hat es bereits mehrere solcher Fälle gegeben: Mitte 2022 haben zwei minderjährige Jugendliche eine 15-jährige Mitschülerin getötet. Einer der Täter erhielt eine achtjährige Freiheitsstrafe, der andere aber war noch nicht strafmündig und geht aktuell weiter zur Schule – eine zwangsweise Vorführung vor einen Arzt war rechtlich nicht möglich.
Auch bei einem Mordfall in Burgdorf nahe Hannover hatte ein psychisch kranker Täter seine 37-jährige Ex-Freundin ermordet, eine Sicherheitsverwahrung konnte allerdings erst nach der Tat angeordnet werden.
Sorgen haben die niedersächsischen Oberbürgermeister aber vor allem mit Blick auf öffentliche Veranstaltungen. Beim Anschlag von Mannheim Anfang des Jahres beispielsweise, einer mit einem Auto durchgeführten sogenannten „Überfahrtat“, war der Täter offenbar psychisch krank.
Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Städtetages, berichtet auch aus Lüneburg von Fällen, bei denen Personen Dutzende kleinere Straftaten begangen haben, aber jeweils nur über Nacht in Gewahrsam genommen werden konnten. Nur bei dringendem und akutem Tatverdacht ermöglicht das Strafrecht eine Ingewahrsamnahme oder sogar eine Verhaftung.
Eine längerfristige Sicherheitsverwahrung von Betroffenen ist im niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke geregelt, das eine „erhebliche konkrete Gefahr“ erfordert. „In der Praxis sind die Hürden sehr, sehr hoch, eine Haft oder Unterbringung anzuordnen“, kritisiert Arning. Dabei gehe es explizit nicht ausschließlich um Menschen mit ausländischer Nationalität.
Das Thema sei „sehr heikel“, aber „es wenden sich ganze Nachbarschaften an uns und fragen: Was können wir tun?“, berichtete auch die Osnabrücker Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU) auf der niedersächsischen Oberbürgermeisterkonferenz im Osnabrücker Rathaus.
Die Oberbürgermeister sind zum Thema im Gespräch mit der Landesregierung. Die Sache werde auch im zuständigen Ausschuss bereits besprochen und das Thema ernst genommen, berichtet Volker Bajus. „Die Debatte findet statt.“ Psychische Krankheiten nähmen zu und damit auch die Gefahr von Gewalttaten, so der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion. Eine rechtlich einwandfreie Regelung zu finden, die einen solch gravierenden Freiheitsentzug ermögliche, sei aber „sehr, sehr schwierig“. Deshalb sei aktuell „kein Gesetzesvorschlag in der Pipeline“.