Karlsruhe Drama um Block-Kinder: Christina Block verliert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht weist Christina Blocks Beschwerde ab. Im Sorgerechtsstreit um ihre in Dänemark lebenden Kinder und den Vorwürfen der Kindesentführung geht der Rechtsstreit weiter. Sie gilt als Hauptverdächtige im Fall der Entführung ihrer Kinder.
Christina Block hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Erbin der Block-House-Kette hat vergeblich in Karlsruhe versucht, gegen die Beschlüsse der Gerichte in dem Sorgerechtsstreit Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die Hamburger Unternehmerin ist im Zusammenhang der Entführung zweier ihrer Kinder mittlerweile angeklagt. Unsere Redaktion hat Christina Block um eine Stellungnahme gebeten.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Christina Block im Streit um das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde richtete sich gegen Entscheidungen deutscher Gerichte, die ihre Zuständigkeit verneinten, da die Kinder seit Jahren in Dänemark leben.
Das Gericht stellte fest, dass die deutschen Entscheidungen keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mutter hätten, da das Sorgerecht in Dänemark geregelt sei. Zudem liege keine Verletzung ihrer Grundrechte vor. Das Oberlandesgericht habe zu Recht angenommen, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark hätten, wo sie seit mehr als zwei Jahren lebten, zur Schule gingen, soziale Kontakte pflegten und teilweise Dänisch sprechen. Beide Kinder äußerten wiederholt den Wunsch, beim Vater zu bleiben.
Aus der geschiedenen Ehe von Christina Block und Stephan Hensel sind insgesamt vier Kinder hervorgegangen. Um das Sorgerecht für zwei der Kinder haben die Eltern sowohl in Deutschland als auch in Dänemark verschiedene gerichtliche Verfahren geführt, insbesondere um das Recht, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen.
Die Verfassungsbeschwerde der Mutter richtete sich gegen mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte, vor denen sie mit den jeweils eingelegten Rechtsmitteln in den Sorgerechtsverfahren erfolglos geblieben war. Dänische Gutachter und Gerichte hatten mehrfach betont, dass das Wohl der Kinder gegen eine Rückkehr zur Mutter spreche.
Im August 2021 behielt der Vater die Kinder nach einem Besuch in Dänemark, was dänische Gerichte als rechtswidrig einstuften, jedoch aus Härtefallgründen keine Rückführung anordneten und ihm das Sorgerecht übertrugen. Deutsche Gerichte beschränkten ihre Zuständigkeit auf Eilmaßnahmen und verneinten im Hauptverfahren ihre Befugnis, was das Bundesverfassungsgericht nun bestätigte, da keine Grundrechtsverletzung Blocks vorliege.
Die Auseinandersetzung innerhalb der Familie nahm eine dramatische Wendung, als die Kinder in der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 von Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht wurden. Ab dem 2. Januar 2024 hatte Christina Block wieder Kontakt zu den Kindern, die sich bis spätestens 5. Januar sogar in ihrem Haus befunden haben sollen.
Wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 klagte die Staatsanwaltschaft sieben Personen an, darunter auch Christina Block selbst. Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.