Berufungsprozess Polizei-Panne – Auricher Gericht kassiert Freispruch
Ein Leezdorfer soll eine vergessene Tasche mit Ermittlungsakten verschwinden lassen haben. Dafür stand der jetzt erneut vor Gericht. Wie das für ihn ausging.
Aurich/Leezdorf - Weil er eine Aktentasche mit Ermittlungsakten verschwinden lassen haben soll, musste sich ein 23-jähriger Leezdorfer jetzt erneut vor Gericht verantworten. Ein Polizeibeamter hatte die Tasche bei einer Durchsuchung im Zusammenhang mit einer anderen Straftat in der Wohnung des Brookmerlanders vergessen. Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Angeklagten als Fundunterschlagung. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Norden ihn freigesprochen. In der zweiten Runde am Montag vor dem Landgericht Aurich ging es anders aus.
Wohnungstür aufgebrochen
Und darum ging es: Anfang August 2023 stand morgens die Polizei vor der Wohnungstür des Leezdorfers. Der schlief nach Einnahme von Medikamenten fest und wurde durch das Aufbrechen der Wohnungstür unsanft geweckt. Der Einsatzleiter händigte den Durchsuchungsbeschluss aus und stellte seine Aktentasche mit der Ermittlungsakte im Wohnzimmer ab.
Der 62-jährige, inzwischen pensionierte Polizist blieb bei dem Angeklagten, während seine Kollegen die anderen Zimmer durchsuchten. Mit dem 23-Jährigen ging der Oberkommissar dann auch zu dessen Auto, um es zu durchsuchen. Dort habe er sich von dem Angeklagten verabschiedet, da seine Kollegen mit beschlagnahmten Unterlagen und Gegenständen aus dem Haus gekommen und dann alle zur Dienstelle nach Norden gefahren seien.
Wohnung von Oma durchsucht
Dort bemerkte der Einsatzleiter etwa zwei Stunden später das Fehlen seiner Aktentasche. Vergeblich versuchte er, den Leezdorfer zu erreichen. Erneut sei er daraufhin zu dessen Wohnung in Leezdorf gefahren. Erneut trat der Beamte die Tür ein und betrat die Wohnung. Die Tasche aber fand sich darin nicht mehr.
Der Angeklagte sagte, dass er gleich nach Abrücken der Polizei mit dem Auto zu seiner Großmutter in Aurich gefahren sei. Durch einen Anruf seiner Mutter habe er erfahren, dass die Polizei die Tasche suche. Er habe noch von unterwegs die Beamten informiert, dass er die Tasche nicht habe.
Später habe es ein Schreiben des Angeklagten gegeben, in dem dieser sich bereit zeigte, über die Tasche zu verhandeln. Die ist bis heute verschwunden. Auch bei einer Durchsuchung der Wohnung der Oma fand sie sich nicht.
Das Amtsgericht Norden hatte den Leezdorfer im Februar dieses Jahres freigesprochen und ihm für die Durchsuchung eine Entschädigung zugesprochen.
Der Staatsanwaltschaft passte das nicht. Sie legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, mit der sich jetzt die 1. kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich zu befassen hatte. Das Ergebnis war nicht im Sinne des 23-Jährigen und seines Verteidigers, dem Auricher Anwalt Elso Janßen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hob die Kammer den Norder Richterspruch auf und verurteilte den Leezdorfer wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro (900 Euro).
Verfahren torpediert
Staatsanwältin Martina Singer hatte zuvor 60 Tagessätze zu je 18 Euro gefordert. Für sie stand fest, dass der Angeklagte die Tasche habe weggebracht. Alle Indizien sprächen dafür, so Singer. Zudem habe der Leezdorfer Nutzen am Verschwinden der Ermittlungsakte gehabt, um so das Verfahren zu torpedieren. „Er hatte keine Skrupel und tut hier so, als sitzt er am längeren Hebel. Das aber tut er nicht“, sagte die Anklagevertreterin. Das jemand anderes die Tasche an sich genommen habe, sei „absolut lebensfremd“.
Verteidiger Elso Janßen plädierte auf Freispruch. „Die nur aus Indizien bestehende Beweiskette ist zu dünn“, sagte der Anwalt. Es bestünden erhebliche Zweifel. Daher sei zugunsten seines Mandaten und damit erneut auf Freispruch zu entscheiden, so Janßen.
„Ich schwöre bei Gott, dass ich nichts mit der Tasche zu tun habe“, sagte der Angeklagte im letzten Wort.
Richterin Dorothee Bröker und ihre beiden Schöffen überzeugte das nicht. Sie mochten die Geschichte vom unbekannten Dritten, der die Tasche an sich genommen haben könnte, nicht glauben. Das Gericht sei davon überzeugt, „dass Sie die Tasche genommen und entsorgt haben“, sagte Bröker in ihrer Urteilsbegründung. „Alles andere ist Blödsinn.“
Nicht das erste Mal vor Gericht
Gegen ihr Urteil könne der gebürtige Plettenberger Revision einlegen, belehrte Bröker. „Das kennen Sie ja schon“, spielte sie darauf an, dass dieser nicht das erste Mal vor Gericht stand. Weil er ein Baustellenradio mehrfach übers Internet verkaufte, es aber in keinem Fall lieferte, hatte das Amtsgericht Norden ihn im Mai 2024 wegen Betrugs zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, die das Landgericht Aurich im Oktober 2024 bestätigte (wir berichteten).