Strafverfahren  Familienvater wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.05.2025 07:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Der Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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In der Berufungsverhandlung ging es nur noch um seine Bewährung. Dann brach die Richterin die Sitzung unverrichteter Dinge ab.

Aurich - Unverrichteter Dinge ist eine Berufungsverhandlung vor dem Auricher Landgericht abgebrochen worden, in der sich ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Wittmund wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung zu verantworten hatte.

Der Angeklagte war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Wittmund zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin mit gefälschten Unterschriften und unter Vorlage selbst hergestellter Bescheinigungen eines erfundenen Vermieters Leistungen vom Job-Center bezogen hatte, die ihnen nicht zugestanden hatten. Weil sie ihre Lebensumstände bei der Behörde falsch angegeben hatten, hatte das Amt dem Paar für das Wohnen deutlich mehr bezahlt als rechtlich vorgesehen. Auch hatten die beiden gemeinsam in einem Elektronikmarkt in Wittmund zwei hochwertige Playstations gestohlen. Darüber hinaus war der Angeklagte einem Handwerker rund 300 Euro für Reparaturarbeiten schuldig geblieben.

Mehrfach vorbestraft

Obwohl der Angeklagte bereits wegen ähnlicher Delikte mehrfach vorbestraft ist, auch schon mehr als ein Jahr Haft verbüßt und zur Tatzeit unter zweifacher Bewährung gestanden hatte, hatte der Richter in erster Instanz die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, wenn auch unter starken Bedenken. Zur Begründung hatte es im ersten Urteil geheißen, der Angeklagte sei als Vater von drei Kleinkindern familiär eingebunden, darum könne von seiner ausreichenden sozialen Stabilisierung ausgegangen werden, die ihn von weiteren Straftaten abhalten würde.

Dem hatte die Staatsanwaltschaft damals nicht folgen wollen. Sie hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, diese aber auf die Straffolgen beschränkt. Aus ihrer Sicht hatten sich die Lebensumstände des Angeklagten nicht geändert. Seine Familie habe ihn bisher auch nicht von weiteren Straftaten abgehalten, argumentierte der Anklagevertreter. Weil der Angeklagte die Vorwürfe sowohl in erster Instanz als auch vor dem Landgericht ohne zu Zögern eingeräumt hatte, standen die Taten selbst nicht mehr zur Debatte. Die Kammer um Richterin Dorothee Bröker hatte sich nur noch mit der Frage der Bewährung zu befassen.

Verteidiger stark verspätet

Nachdem der Verteidiger zunächst stark verspätet zur Verhandlung erschienen war und am Ende der Beweisaufnahme weitere Beweisanträge angekündigt hatte, brach Bröker die Verhandlung aus zeitlichen Gründen ab. Ein neuer Termin wird von Amts wegen festgelegt.

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