Prozess in Aurich „Hitlergruß“ oder nicht? Das sagt der Auricher Richter
War es ein Missverständnis oder eine verbotene Geste? Der Angeklagte in Aurich beteuerte seine Unschuld. Der Richter sprach deutliche Worte.
Aurich - Weil er nach Überzeugung des Gerichts im Sommer letzten Jahres auf dem Veranstaltungsgelände des „Dämmerschoppens“ in Wiesmoor einen Bekannten mit erhobenem rechten Arm, dem sogenannten „Hitlergruß“, begrüßt hat, ist ein 19-Jähriger aus Wiesmoor vor dem Amtsgericht Aurich verwarnt worden. Außerdem muss er 1400 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Der junge Mann wies den Vorwurf der Staatsanwaltschaft weit von sich. Laut Verteidiger hat er „mit rechtsradikalem Gedankengut überhaupt nichts am Hut“. Er habe die Veranstaltung mit einigen Freunden besucht, nachdem man zuvor privat „vorgeglüht“ habe. Zwar habe er Alkohol getrunken, sei aber „zu 100 Prozent Herr seiner Sinne“ geblieben, gab der Angeklagte in der Verhandlung an. Wie es zu der Anschuldigung gekommen sei, war ihm unerklärlich. Vielleicht sei er verwechselt worden, mutmaßte er. Als er einen Arbeitskollegen getroffen habe, habe man sich zur Begrüßung mit angewinkeltem Arm mit der Hand „abgeschlagen“. Auch dies habe zu Missverständnissen führen können.
Richter: „Die Geste macht man nicht versehentlich“
Zwei Studenten hatten eine Polizeistreife auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Beide berichteten in der Verhandlung, den Hitlergruß gesehen zu haben. „Gestreckter Arm, gestreckte Hand dazu, schräg nach oben: Das war eindeutig!“, waren sich die Zeugen einig. Der verbotswidrig begrüßte Arbeitskollege des Angeklagten hielt sich indes vage. Man habe sich „ganz normal“ begrüßt, erklärte er. Verteidiger Michael Schmidt beantragte, seinen Mandanten freizusprechen.
Sowohl Staatsanwalt als auch Richter hegten jedoch keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. „Dieser Gruß ist keine Lappalie“, stellte der Staatsanwalt fest. Gerade in heutiger Zeit sollte er nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden, mahnte er in Richtung des Angeklagten. Jugendrichter Simon Breuker hielt dem 19-Jährigen zugute, dass er sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen. Er verurteilte ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. „Die Geste macht man nicht versehentlich“, zeigte er sich überzeugt. Die Zeugen hätten sich klar und unmissverständlich geäußert und hätten keinerlei Anlass, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten, hieß es in der Urteilsbegründung.