Hannover  Rechtsextrem und bewaffnet? Niedersachsen will AfD-Mitglieder unter die Lupe nehmen

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 06.05.2025 08:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Teilnehmer Demonstration gegen die AfD gehen mit Plakaten mit der Aufschrift „AfD-Verbot jetzt!“ auf die Straße. Niedersachsens Innenministerin Behrens warnt vor dem Scheitern eines AfD-Verbotsverfahrens. Foto: dpa / Fabian Sommer
Teilnehmer Demonstration gegen die AfD gehen mit Plakaten mit der Aufschrift „AfD-Verbot jetzt!“ auf die Straße. Niedersachsens Innenministerin Behrens warnt vor dem Scheitern eines AfD-Verbotsverfahrens. Foto: dpa / Fabian Sommer
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Als „sehr bemerkenswert“ stuft Innenministerin Behrens das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ein. Lassen sich darauf auch Rückschlüsse für das Vorgehen in Niedersachsen ziehen?

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens wirbt für ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer gegen die AfD. Das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die AfD vor wenigen Tagen als „gesichert rechtsextremistisch eingestuft“ hat, solle dabei als Grundlage dienen, so die SPD-Politikerin am Montag in Hannover.

Behrens bezeichnete die Studie als „sehr bemerkenswert“. Sie kenne das Gutachten nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass der neue Bundesinnenminister bei der Innenministerkonferenz im Juni dazu vortragen werde. Drei Fragen sollten auf Basis des Gutachtens geklärt werden.

Erstens: Reicht es aus für ein Verbotsverfahren? Zweitens: Können der AfD Mittel aus der Parteienfinanzierung verwehrt werden. Und drittens: Könne man Beamte, die Mitglied der AfD sind, einem „besonderen Verfahren unterziehen“? Niedersachsen will sein Disziplinarrecht 2025 novellieren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz lasse bei den AfD-Mitgliedern Zweifel aufkommen, „dass sie dem Rechtsstaat so zugeneigt sind, wie es der Amtseid verlangt“, sagte Behrens weiter. Es dürfe nur eine Einzelfallprüfung geben. Das gebe es jetzt schon, wenn es Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten gebe. Behrens sagte, sie verspüre „ein gewisses Unbehagen“, wenn sie allein auf Basis der Mitgliedschaft in einer Partei eine generelle Prüfung anordne. Das empfinde sie als „nicht rechtsstaatlich“.

Die niedersächsische AfD wird seit 2022 als „Verdachtsfall“ geführt. Diese Einstufung ist im Vorjahr verlängert worden. Bis Mai 2026 müsse entschieden werden, ob der Verdachtsfall hochgestuft werde zum Beobachtungsfall oder die Beobachtung ende. Daher habe man großes Interesse, in das neue Gutachten zu schauen, ob sich daraus Erkenntnisse für Niedersachsen ableiten lassen.

Behrens sagte, sie könne nicht sagen, ob das nun vorliegende Gutachten für ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die Partei geeignet sei. Wenn das Verfahren eingeleitet werde, dann müsse es auch klappen. Es wäre „entsetzlich“, wenn das Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht scheitere.

Behrens reagierte zudem zurückhaltend auf die Forderung des Grünen-Landtagsabgeordneten Michael Lühmann, zu prüfen, ob man AfD-Mitgliedern ihre Waffen entziehen könne. Bei der Vergabe des Waffenscheins, etwa für Jäger, wird laut Behrens nicht nach der Parteimitgliedschaft gefragt. Lühmann hält eine verschärfte Anwendung des Waffenrechts für notwendig.

Eine Anfrage in Thüringen habe bereits gezeigt, dass die AfD hoch bewaffnet sei, sagte der Innenpolitiker der DPA. Auch in Niedersachsen werde man das anfragen müssen, um Klarheit zu bekommen. „Und dann werden wir eine politische Debatte darüber führen müssen, ob Menschen, die gesichert rechtsextremistisch politisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung opponieren, noch zuverlässige Waffenträger sein können.“

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