Krach unter Bekannten 26-Jähriger muss für fast zwei Jahre in Haft
Weil er einen Bekannten im Streit um Geld geschlagen und ihm ein E-Bike und einen Rucksack entwendet hat, muss ein 26-jähriger Marienhafer ins Gefängnis. Warum es für ihn keine Bewährungsstrafe gab.
Aurich/Moordorf - Weil er einem Bekannten in Moordorf unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm anschließend E-Bike und Rucksack entwendet hatte, muss ein 26-Jähriger aus Marienhafe wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie Diebstahls für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Die Einziehung von 1100 Euro als sogenannter Wert des Erlangten wurde angeordnet.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in der Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht ohne Wenn und Aber eingeräumt. Das Schöffengericht um Sarah Buss sah dennoch keine Möglichkeit, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Dafür war sein Vorstrafenregister entschieden zu lang. Insgesamt neunzehn Taten waren dort verzeichnet, einige davon durchaus einschlägig. Auch hatte der junge Mann bereits einige Zeit sowohl im Jugendarrest als auch im Gefängnis verbracht. Zum Zeitpunkt der Tat stand er unter laufender Bewährung. Mehrmals waren zuvor ausgesprochene Bewährungen widerrufen worden, weil er die gerichtlichen Auflagen nicht erfüllt hatte.
Das ist geschehen
Der 26-Jährige war im April vergangenen Jahres zufällig im Bereich der Moordorfer Grundschule auf einen Bekannten getroffen, der ihm seiner Ansicht nach seit Längerem 450 Euro schuldig geblieben war. Darauf angesprochen, habe der vermeintliche Schuldner den Vorwurf zurückgewiesen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Den Zweck des Geldes ließ er auf Anraten seines Verteidigers offen. Weil der Bekannte behauptet habe, die Summe bereits bezahlt zu haben, sei er wütend geworden. Bis heute habe er sein Geld nicht wiedergesehen. Aus Frust habe er ohne Vorwarnung zugeschlagen. Zur Begründung gab er an, durch die Einnahme von Medikamenten „recht aufgekratzt“ gewesen zu sein. Weil er deren Wirkung sehr anschaulich beschreiben konnte, konnten die Richter eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der Einnahme nicht feststellen.
Zahn abgebrochen
Der 22-jährige Zeuge hatte eine blutende Wunde sowie einen abgebrochenen Zahn davongetragen. Nach dem Schlag sei er geflüchtet und habe sein Fahrrad sowie seinen Rucksack und sein Notebook zurückgelassen, schilderte er das Aufeinandertreffen mit dem Angeklagten. Der hatte die Gegenstände an sich genommen. Inzwischen hat der Zeuge sein Eigentum im Wesentlichen zurückerhalten. Nur das Fahrrad nicht, das hat der Angeklagte mittlerweile verkauft. Bis heute wirkt die Begegnung auf den Zeugen nach. Er habe sich lange Zeit sehr unwohl gefühlt, habe sich nicht mehr mit Freunden getroffen und sei nicht mehr ausgegangen, beschrieb er die Folgen seiner Begegnung mit dem Angeklagten.
Während der Staatsanwalt eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung beantragte, weil er „überhaupt keine positiven Ansätze“ hatte erkennen können, plädierte der Verteidiger für eine Bewährungsstrafe mit einem „starren Auflagenkonzept“. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, mit seiner Entscheidung ein „relativ mildes Urteil“ gefällt zu haben, mit dem die Richter das Geständnis des Angeklagten würdigten.