52-Jähriger verurteilt  Totschlag in Weener – Entscheidung über Revision

| 29.04.2025 13:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Das Foto zeigt den heute 52-Jährigen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich im September 2024 mit Verteidiger Folkert Adler. Foto: Vera Vogt/Archiv
Das Foto zeigt den heute 52-Jährigen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich im September 2024 mit Verteidiger Folkert Adler. Foto: Vera Vogt/Archiv
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Ein 52-Jähriger aus Weener war im November 2024 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat nun über die Revision entschieden.

Aurich/Weener - Ein 52 Jahre alter Mann aus Weener muss wegen Totschlags für elfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Strafe hatte ihn das Landgericht Aurich am 14. November 2024 verurteilt. Jetzt steht fest: Dabei bleibt es.

Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann am 27. Januar 2024 in Weener zur Wohnung eines 34-Jährigen begeben hatte. Nachdem das Opfer dem Angeklagten zunächst unter Vorhalt eines Fleischermessers bedeutet hatte, das Grundstück zu verlassen, erstach der Angeklagte den Mann in dessen Wohnung mit mehreren Messerstichen, unter anderem ins Herz. Täter und Opfer kannten sich durch Drogengeschäfte.

Wie das Landgericht Aurich am Dienstag, 29. April 2025, mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten nunmehr durch den Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az. 3 StR 71/25) hat der BGH die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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