Sylt  Nazi-Gegröle im „Pony“ auf Sylt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Hitlergruß

Stephan von Kolson
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Von Stephan von Kolson
| 28.04.2025 13:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Pony Club in Kampen: Hier kam es offenbar zu den rassistischen Gesängen. Foto: dpa
Der Pony Club in Kampen: Hier kam es offenbar zu den rassistischen Gesängen. Foto: dpa
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Ein Jahr nach dem viral-gegangenen Nazi-Gegröle auf Sylt: Die Staatsanwaltschaft in Flensburg hat Anklage gegen einen Mann wegen angedeutetem Hitlergruß erhoben. Gegen drei weitere Beteiligte wird nicht weiter ermittelt.

Vor knapp einem Jahr an Pfingsten 2024, haben auf der Terrasse des Szene-Lokals „Pony“ in Kampen auf Sylt feiernde junge Menschen zu dem Lied „Toujours l’amour“ die Worte „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ gegrölt.

Das videografierte Geschehen war von einem Beschuldigten unkommentiert in den sozialen Medien hochgeladen worden. Ein Skandal, der viral ging. Die Staatsanwaltschaft Flensburg meldet jetzt, dass das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen vier Personen nun abgeschlossen sei. Gegen einen Mann aus der Gruppe werde öffentlich Klage erhoben. Für zwei weitere Männer und eine Frau hat der Vorfall keine weiteren juristischen Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen sie eingestellt.

Im Falle des Mannes hat die Staatsanwaltschaft beantragt, laut der Meldung „den Beschuldigten im Strafbefehlswege zu verwarnen, die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorzubehalten und ihm als Bewährungsauflage unter anderem eine Geldzahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung aufzuerlegen.“ Sprich: Der Mann müsste bei entsprechendem Richterspruch nur dann zahlen, wenn er sich innerhalb eines Jahres noch einmal etwas zuschulden kommen ließe.

Die Begründung: Der „winkende Gruß“ mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ erfülle den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Bei den anderen drei Personen erfülle das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lasse „nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

Das Lokal „Pony“ hatte sich unmittelbar nach dem Vorfall von dem Vorgang distanziert und den Beteiligten Hausverbot erteilt.

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