Haftstrafe auf Bewährung  Hager betrog mit Thermomix im Internet

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 24.04.2025 18:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Thermomix. Foto: DPA
Ein Thermomix. Foto: DPA
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Ein mehrfach vorbestrafter 32-Jähriger stand in Aurich vor Gericht, wo er seine Ex-Freundin beschuldigte. Der Richter glaubte ihm nicht – und gab ihm noch eine Chance.

Aurich - Weil er im Internet einen Thermomix verkauft hat und der Käuferin anschließend dessen Lieferung schuldig geblieben war, ist ein 32-Jähriger aus Hage am Dienstag vor dem Auricher Amtsgericht wegen Betruges zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Mann jedoch vorerst nicht.

Trotz zahlreicher, auch einschlägiger Vorstrafen und obwohl er bei der Tat unter laufender Bewährung gestanden hatte, hielt es Strafrichter Meyer „so gerade noch für vertretbar“, die Strafe ein weiteres Mal zur Bewährung auszusetzen. Damit honorierte er, dass der Angeklagte inzwischen erfolgreich eine Therapie zur Bearbeitung seiner Glücksspielsucht durchlaufen hat. Diese war häufig die Ursache seiner Straftaten gewesen. Auch liegt seine letzte Tat bereits fünf Jahre zurück. „Das ist jetzt Ihre allerletzte Chance“, mahnte Meyer. Die Bewährungszeit setzte er auf fünf Jahre fest. Darüber hinaus muss der Angeklagte 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Richter hatte keinerlei Zweifel an der Schuld des Mannes

Der Angeklagte hatte den Koch-Apparat nach der Trennung von seiner kurzzeitigen Beziehung angeblich in ihrem Namen für 750 Euro im Internet verkauft. Ihm war das Geld überwiesen worden, die Käuferin hatte die Ware jedoch nie erhalten. Nach Darstellung des Angeklagten hatte er nach Eingang des Geldes seine Ex gebeten, das Gerät zu versenden, was sie offensichtlich nicht getan habe. Von dem Erlös habe er ihr 500 Euro gegeben. 250 Euro habe er behalten, weil sie ihm Geld geschuldet habe. Mittlerweile habe er der Käuferin das Geld erstattet. Die Ex-Lebensgefährtin fühlte sich zu Unrecht beschuldigt. Sie habe nie einen Thermomix besessen, erklärte sie als Zeugin in der Verhandlung. Auch habe die Bekanntschaft mit dem Angeklagten sich lediglich über wenige Tage erstreckt, von einer Beziehung habe man nicht sprechen können. Geld oder Geldwertes habe sie zu keinem Zeitpunkt von ihm erhalten.

Sowohl Richter als auch Staatsanwalt bewerteten die Zeugin als glaubhaft. Sie habe sowohl bei der Polizei als auch in der Verhandlung überzeugend ausgesagt, hieß es. Der Vertreter der Anklage hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des Mannes und beantragte darum eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Weil der Angeklagte in geordneten Verhältnissen lebt und einiges unternommen hat, um seiner Spielsucht Herr zu werden, setzte Richter Meyer die Strafe noch einmal zur Bewährung aus. Unter anderem hat sich der Mann nach erfolgreicher Therapie lebenslang für Glücksspiele aller Art sperren lassen. Heute lebt er spielfrei und pflegt einen guten Kontakt zu seiner Bewährungshelferin.

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