Urteil rechtskräftig  Lange Haft nach Überfall auf Spielhalle in Aurich

| 16.04.2025 17:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Vor dem Landgericht Aurich ging es um besonders schwere räuberische Erpressung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um besonders schwere räuberische Erpressung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Wegen des Überfalls auf eine Spielhalle in Aurich muss ein 32-Jähriger für lange Zeit ins Gefängnis. Er hatte gegen das Urteil des Landgerichts Aurich Revision eingelegt – vergeblich.

Aurich - Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung muss ein 32-Jähriger für lange Zeit ins Gefängnis. Der Mann, der zuletzt in Aurich wohnte, hatte am 30. Juni 2024 in Aurich eine Spielhalle überfallen. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn am 10. Dezember 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Wie das Landgericht Aurich am Mittwoch, 16. April 2025, mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

500 Euro Beute – mehr gab der Automat nicht her

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts hatte festgestellt, dass der Angeklagte sich am Tattag in eine Spielothek in Aurich begeben und dort unter Vorhalt einer Schreckschusspistole die Herausgabe von Geld gefordert hatte. Er erbeutete 500 Euro. Mehr Geld konnten die beiden Mitarbeiterinnen wegen einer Sicherung im Auszahlungsautomaten nicht herausgeben. Rund 40 Minuten nach der Tat nahm die Polizei den Mann fest. Die einminütige Tat war von mehreren Überwachungskameras gefilmt worden.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 3 StR 46/25) als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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