Strafprozess  Korkenzieher-Attacke am ZOB in Marienhafe

| | 15.04.2025 18:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Hier, am Busbahnhof in Marienhafe, ging der 28-Jährige im Juli vergangenen Jahres auf die arglosen Jugendlichen los. Foto: Thomas Dirks
Hier, am Busbahnhof in Marienhafe, ging der 28-Jährige im Juli vergangenen Jahres auf die arglosen Jugendlichen los. Foto: Thomas Dirks
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Ein 28-Jähriger hat an einer Bushaltestelle in Marienhafe unvermittelt zwei Jugendliche angegriffen und einen von ihnen verletzt. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.

Norden/Marienhafe - Sie waren völlig arglos. Der 17-jährige Berufsschüler aus Großheide und sein ein Jahr jüngerer Kumpel rechneten nicht mit einem solchen Angriff, als sie sich Ende Juli vergangenen Jahres am Busbahnhof in Marienhafe aufhielten. Nahezu ohne Vorwarnung wurden sie von einem 28-Jährigen aus Upgant-Schott hinterrücks attackiert. Mit einem Korkenzieher stach der auf den 17-Jährigen ein, traf und verletzte ihn an Rücken und Brust. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Norden verantworten.

Strafrichterin Christina Roll sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte den Maler und Lackierer zu einer einjährigen Gefängnisstrafe. Die aber muss der gebürtige Norder vorerst nicht antreten. Roll setzte den Vollzug der Strafe für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an die Hilfsorganisation „Weißer Ring“ und weitere 600 Euro Schmerzensgeld an das 17-jährige Opfer zahlen.

Dose geworfen

Die beiden Berufsschüler kannten den Angreifer bis zu jenem Abend im August 2024 nicht. Zunächst habe er ihnen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt und dann die Dose eines mutmaßlichen alkoholischen Getränks nach ihnen geworfen, sie aber nicht getroffen, berichteten sie übereinstimmend. Dann sei er mit seinem Fahrrad an ihnen vorbeigefahren und habe gesagt: „Ihr habt zehn Sekunden Zeit.“

Die Jugendlichen verstanden die Botschaft zunächst nicht, fassten sie aber als bedrohlich auf und brachen auf. Der Angeklagte habe gewendet, sei auf sie zugefahren und habe sie unvermittelt mit einem „geringelten Metall mit Griff“ attackiert. Den 17-Jährigen traf er an Rücken und Brust, fügte ihm laut Arztbericht zwei mehrere Zentimeter lange und blutende Risswunden zu. Nur der dicke Pullover des Jungen verhinderte nach Einschätzung der Polizei Schlimmeres.

Vor dem Amtsgericht Norden wurde am Dienstag die Korkenzieher-Attacke auf die Jugendlichen juristisch aufgearbeitet. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden wurde am Dienstag die Korkenzieher-Attacke auf die Jugendlichen juristisch aufgearbeitet. Foto: Thomas Dirks

„Es kam so plötzlich“, sagte der 16-jährige Rechtsupweger, der in unmittelbarer Nähe seines verletzten Freundes stand. Der habe geblutet. Beide seien erschrocken und hätten die Polizei gerufen. Später recherchierten sie im Internet und erkannten den zunächst flüchtigen Täter auf Fotos in sozialen Netzwerken wieder.

Der 28-jährige Upgant-Schottjer, der in verschmutzter Arbeitskleidung, aber ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschien, äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. „Ohne Anwalt, den ich mir nicht leisten kann, werde ich nichts sagen“, ließ er die Richterin wissen. Einen Pflichtverteidiger bekomme er nicht, dafür seien die Voraussetzungen nicht erfüllt, erwiderte die.

Nach Therapie „komplett trocken und clean“

Später aber meldete sich der Angeklagte dann doch noch zu Wort. Gerade hatten die Zeugen ihn als aggressiv und möglicherweise, aber nicht auffällig alkoholisiert beschrieben. „Schwachsinn“ sei das, so der Angeklagte. Nach einer Therapie 2023 sei er „komplett trocken und clean“.

Staatsanwalt Matthieu Hauser sah den Anklagevorwurf als voll bestätigt an. Er habe keine Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, dem er eine „abstrakt sehr gefährliche Tathandlung“ bescheinigte. Das anlasslose Verhalten des 28-Jährigen sei nicht nachvollziehbar, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Zugute hielt er dem Brookmerlander, dass es sich um dessen erste Gewaltstraftat gehandelt habe. Das Vorstrafenregister des Angeklagten umfasste bisher fünf Einträge, darunter Verurteilungen wegen Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Bedrohung und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Bisher war es bei Geldstrafen geblieben, jetzt kam die erste Freiheitsstrafe hinzu.

Angriff aus heiterem Himmel

Sie hoffe, dass diese „hinreichenden Eindruck“ bei dem Angeklagten hinterlasse, sagte Richterin Roll. Sie verurteilte den „Angriff aus heiterem Himmel auf einen Minderjährigen“. Jemanden ohne Grund von hinten mit einem Korkenzieher zu attackieren, sei „schon ziemlich heftig“, stellte sie in ihrer Urteilsbegründung fest. „Das hätte auch wesentlich schlimmer ausgehen können“, sagte sie.

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