Prozess in Aurich Freispruch dank Video – dabei war der Film ein Versehen
Dank eines Videos ist ein Lastwagenfahrer vor dem Amtsgericht in Aurich vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen worden. Für seinen Unfallgegner hat die Sache nun ein Nachspiel.
Aurich - Mit einem Freispruch endete am Montag das Verfahren gegen einen Lastwagenfahrer aus Bremen, dem die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen hatte. Der 60-Jährige sah sich zu Unrecht bezichtigt und hatte Einspruch erhoben. Mit einem kurzen Video auf seinem Handy konnte er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Aurich seine Unschuld beweisen. Die Darstellung des Unfallgegners bezeichnete Richter André Meyer in seiner Urteilsbegründung als „nachweislich falsch“.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, er sei im Herbst vergangenen Jahres mit seinem Laster auf der Fiebinger Straße in Strackholt mit einem entgegenkommenden Lastwagen kollidiert und anschließend weitergefahren, ohne sich um einen möglichen Schaden zu kümmern oder seine Personalien zu hinterlassen. Vor Gericht zeigte sich der Mann überrascht von den Vorwürfen. Nicht er sei davongefahren, sondern der Unfallgegner, berichtete er. Er habe gewendet und hinter dem Wagen des anderen gehalten, schilderte er das Geschehen. Nachdem beide den Schaden begutachtet hätten, habe man auf Initiative des Unfallgegners gemeinsam beschlossen, keine Polizei hinzuzuziehen und den jeweiligen Schaden selbst zu übernehmen. Dass sich dieser auf fast 1000 Euro belaufen hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen. Auf den Austausch von Adressen habe man verzichtet. Mit einem freundlichen „schönen Tag noch“ sei man auseinander gegangen. Nur versehentlich habe er in einem Video auf seinem Handy festgehalten, wie der Zeuge die Unfallstelle als erster verlässt. Eigentlich habe er nur Fotos machen wollen.
Zeuge verwickelt sich in Widersprüche
Auch dem Zeugen war die Schadenshöhe wohl erst im Nachhinein aufgefallen. Er hatte dann doch noch Anzeige erstattet. Vor Gericht verwickelte sich der 70-Jährige jedoch in einige Widersprüche. Der Angeklagte habe ihm seine Kontaktdaten verweigert und sei davongefahren, daran hielt er fest. Vergeblich bot Staatsanwalt Hendrik Buskohl dem Zeugen Gelegenheit, seine Aussage noch einmal zu überdenken. Den Angeklagten beantragte er freizusprechen. Dessen Angaben seien „hochgradig plausibel“, stellte er fest. Dessen Zufallsaufnahmen hatten letztlich seine Unschuld bewiesen. „Wie wäre die Sache ausgegangen, wenn ich dieses Video nicht hätte?“, fragte Buskohl in seinem Plädoyer. Dann hätte Aussage gegen Aussage gestanden. Er kündigte an, gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten.