Hannover  Amtsgericht Lingen: Richter wegen sexueller Übergriffe auf Kolleginnen angeklagt

Dirk Fisser, Lars Laue
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Von Dirk Fisser, Lars Laue
| 12.04.2025 05:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Amtsgericht Lingen – Vorfälle hier könnten bald Richter am Landgericht Osnabrück beschäftigen. Foto: Lars Schröer
Das Amtsgericht Lingen – Vorfälle hier könnten bald Richter am Landgericht Osnabrück beschäftigen. Foto: Lars Schröer
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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Richter des Amtsgerichts Lingen wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Kolleginnen angeklagt. Möglicherweise muss sich der Jurist bald vor dem Landgericht Osnabrück verantworten.

Nach mehrmonatigen Ermittlungen hat jetzt die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen einen Richter des Amtsgerichts in Lingen erhoben. Ihm werden sexuelle Übergriffe auf mehrere Kolleginnen vorgeworfen. Thomas Klein, Anwalt des Angeschuldigten, wollte sich zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten zunächst nicht äußern.

Die Anklage liegt beim Landgericht Osnabrück, das entscheiden muss, ob und wann es zu einem Prozess gegen den Richter kommt. Das teilten das Gericht und die Landesregierung in Hannover auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das Justizministerium bestätigte zudem entsprechende Recherchen unserer Redaktion zu den Vorwürfen der Ermittler: So soll der mutmaßliche Tatzeitraum zwischen September 2020 und Januar 2024 liegen. Die Liste der Vorwürfe reicht von möglicher Nachstellung über vier Fälle von sexueller Belästigung bis hin zu sexueller Nötigung samt Körperverletzung in einem Fall. Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich laut Ministerium um drei Kolleginnen des Amtsgerichts Lingen.

Konkret soll es um unerwünschte Küsse oder Griffe ans Gesäß gehen. „In einem Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten zudem vor, eine Kollegin mit dem Kopf gegen eine Tür gedrückt und sie im Intimbereich berührt zu haben“, teilt das Ministerium auf Nachfrage mit.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen sei durch den Landgerichtspräsidenten von Osnabrück – zu seinem Gerichtsbezirk gehört der Standort Lingen – ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet worden. Anfang Mai hätte die Spitze des Landgerichts Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Richter erhalten und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Weiter heißt es aus dem Ministerium, man habe „beim zuständigen Dienstgericht beantragt, den Angeschuldigten vorläufig aus dem Dienst zu entheben.“ Dem sei entsprochen worden, der Richter sei derzeit suspendiert. Ein Blick in die sogenannten Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts in Lingen zeigt, dass er hier seit August 2024 nicht mehr namentlich geführt wird. Die entsprechende Abteilung gilt als „nicht besetzt“.

In der Folge tauchte der Jurist in Nordrhein-Westfalen wieder auf: Er bewarb sich hier um eine Stelle als Dezernent beim Kreis Coesfeld und erhielt auch den Zuschlag für den Posten. Danach sollen allerdings anonyme Hinweise bei der Kreisbehörde eingegangen sein, die das Amt auf das laufende Ermittlungsverfahren im Nachbarbundesland Niedersachsen hingewiesen haben. Damit konfrontiert, soll der Richter seine Bewerbung wieder zurückgezogen haben, teilte der Kreis später mit. Von dieser beruflichen Umorientierung im laufenden Ermittlungsverfahren sei bei den Vorgesetzten am Landgericht und im Ministerium nichts bekannt gewesen, heißt es aus Hannover.

Das Ministerium betont, dass sowohl im Straf- als auch im Disziplinarverfahren die Unschuldsvermutung für den Juristen gilt. Die mutmaßlichen Vorgänge in Lingen und die erfolgte Anklage sind durchaus brisant: Dass Richter sich vor Gericht verantworten müssen, kommt äußerst selten vor. Dass ein Gericht dann auch noch mutmaßlicher Tatort ist, noch seltener. Im vorliegenden Fall stellen sich zudem eine Reihe von Zuständigkeitsfragen:

Lingen liegt eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Offenbar lenkte das Justizministerium das Verfahren aber an die Nachbar-Staatsanwaltschaft in Oldenburg, um räumliche und persönliche Distanz zu schaffen.

Die Strafverfolger aus Oldenburg wiederum entschieden sich, die Anklage direkt beim Landgericht Osnabrück einzureichen und nicht etwa beim Amtsgericht Lingen. Die Ankläger gingen dabei von einer besonderen Bedeutung des Falls aus. In solchen Fällen kann das nächsthöhere Gericht angerufen werden. Die Richter in Osnabrück werden nun prüfen müssen, ob sie diese Einschätzung so teilen.

Mehr noch: Auch eine mögliche Befangenheit der Richter, die über einen Kollegen aus ihrem Bezirk richten könnten, wird zu überprüfen sein. Ein Sprecher des Landgerichts betont: „Allein die Tätigkeit im gleichen Gerichtsbezirk begründet keine Befangenheit.“

Angesichts der vielen Faktoren, die nun geprüft werden müssen, macht der Sprecher des Landgerichtes keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung über eine Zulassung der Anklage zu rechnen ist.

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