Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung  Prozess um Deo-Attacke vorzeitig beendet

| | 11.04.2025 19:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit einem solchen Körperpflegemittel attackierte der Angeklagte die zur Tatzeit 18-jährige Kassiererin eines Supermarktes. Foto: Sarah Dirks
Mit einem solchen Körperpflegemittel attackierte der Angeklagte die zur Tatzeit 18-jährige Kassiererin eines Supermarktes. Foto: Sarah Dirks
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Weil er eine Supermarktkassiererin in Leezdorf angriff, muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantworten. Warum der Prozess gegen ihn abgebrochen werden musste.

Norden/Leezdorf Den Kopf gesenkt, die Augen geschlossen: Immer wieder nickte der 41-jährige Angeklagte weg. „Hallo, Sie schnarchen“, weckte ihn seine Verteidigerin. Auch Strafrichterin Christina Roll bemühte sich um die Aufmerksamkeit des augenscheinlich müden Mannes. „Sie müssen sich aufrecht hinsetzen und die Augen aufmachen“, rief sie ihm zu. „Ich bin wach, stehe nur unter Medikamenten“, erwiderte der mehrfach, zerbiss demonstrativ Bonbons, die er lutschte, wenn er nicht gerade schlummerte, und leerte eine Ein-Liter-Wasserflasche fast komplett in einem Zug.

Doch es half alles nicht. Am Ende zog die Norder Amtsrichterin die Notbremse, beendete den Prozess gegen den früheren Leezdorfer, der jetzt in einer Norder Betreuungseinrichtung lebt, vorzeitig. „Das hat so keinen Sinn. Sie müssen der Verhandlung folgen können“, sagte sie. „Das ist so nicht fair und bringt nichts“, pflichtete Amtsanwalt Thomas Goldenstein ihr bei. Und auch Dr. Egbert Held, der als medizinischer Gutachter aussagen sollte, stellte fest, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten nicht konstant gegeben sei.

Augenreizung und Schock

Der muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einem Einkauf am 2. Oktober 2021 eine damals 18-jährige Auszubildende des Edeka-Supermarktes in Leezdorf verletzt zu haben. Laut Anklageschrift sprühte der gelernte, aber arbeitslose Lagerist der heute 22-jährigen Einzelhandelsverkäuferin nach dem Bezahlen an der Kasse eine erhebliche Menge des Deos „Axe Alaska“ ohne erkennbaren Grund ins Gesicht. Die Mitarbeiterin erlitt dabei eine Reizung der Augen und einen Schock. Als Geschädigte hat sie einen Adhäsionsantrag gestellt, mit dem sie in dem Strafverfahren ihre Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend macht.

Im Juni 2022 war schon einmal versucht worden, ihm den Prozess zu machen. Damals überraschte der gebürtige Leezdorfer mit der Aussage, er könne sich an nichts erinnern. Er wisse nicht mehr, was an jenem Morgen in dem Leezdorfer Supermarkt vorgefallen sei. Nach früheren Alkohol- und Drogenexzessen sei er psychisch krank, machte er geltend.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich der frühere Leezdorfer verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich der frühere Leezdorfer verantworten. Foto: Thomas Dirks

Die damals verhandlungsführende Richterin ordnete daraufhin eine Untersuchung des Angeklagten an. Ein Sachverständiger sollte ein Gutachten darüber erstellen, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist. Dr. Held hat ihn inzwischen begutachtet. Das Ergebnis seiner Untersuchung sollte er in dem neuen Prozess am Mittwoch dieser Woche vorstellen. Doch so weit kam es wegen des vorzeitigen Abbruchs nicht.

Immerhin konnten das Opfer der Deo-Attacke und ein weiterer Kunde als Zeugen gehört werden. Nachdem er zunächst mehrere Flachmänner gekauft und dann Geld zu Boden geworfen habe, habe der Angeklagte ihr unvermittelt das Deo direkt ins Gesicht gesprüht. „Das kam wie aus heiterem Himmel“, schilderte die 22-Jährige aus Upgant-Schott.

Ihm sei der Angeklagte aufgefallen, weil dieser „angesäuselt“ mit Bier in der Hosentasche und Flachmännern in der Hand durch den Laden gelaufen sei, berichtete ein 54-jähriger Leezdorfer, der zeitgleich in dem Laden Brötchen kaufte.

Vorläufig in Gewahrsam

Drei weitere Zeugen, darunter Polizisten, wurden wieder nach Hause geschickt und sollen beim nächsten Termin aussagen.

Die Beamten nahmen den Angeklagten vorläufig in Gewahrsam, nachdem dieser in einem Großheider Supermarkt zunächst eine Flasche Whiskey geleert, sie dann zerschmettert und eine weitere gestohlen hatte. Danach wehrte er sich gegen die Polizisten. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerstand, was gemeinsam mit der Deo-Attacke verhandelt wird. Der Prozess wird fortgesetzt.

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