Hamburg  „Methode, unsere Kräfte durch Bürokratie zu binden“: Wie Drohnen der Bundeswehr Probleme machen

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 11.04.2025 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Anblicke wie diese Drohne sorgen bei der Bundeswehr für Alarm. Foto: dpa/Monika Skolimowska
Anblicke wie diese Drohne sorgen bei der Bundeswehr für Alarm. Foto: dpa/Monika Skolimowska
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Die Bundeswehr ist hierzulande immer wieder Ziel von Spionagedrohnen unklarer Herkunft. Doch die Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung sind begrenzt.

Alarm! Auf dem Bundeswehrstandpunkt in Schwesing bei Husum wurden mehrere Drohnen gesichtet. Ein lohnenswertes Spionageziel. Hier sind Patriot-Raketen-Systeme, die auch in der Ukraine zum Einsatz kommen, stationiert. Es handelt sich wohl nicht um verirrte Hobbyflieger, denn Versuche, die unbemannten Flugzeuge mit Störsendern vom Himmel zu holen, scheiterten. Dass Baumarktdrohnen einen entsprechenden Schutz eingebaut haben, ist unwahrscheinlich.

Ereignisse wie diese sind keine Seltenheit in der Bundeswehr. „Wir beobachten es jeden Tag“, lässt sich etwa Kapitän zur See, Michael Giss, zitieren. Er ist Chef des Landeskommandos Baden-Württemberg. Insbesondere im Fokus der Ausspähversuche seien Kasernen, in denen ukrainische Soldaten ausgebildet werden. Auch deswegen wird meist Russland verdächtigt, hinter den Drohnenflügen zu stecken.

Dieser Verdacht wurde jedoch bis jetzt nicht mit härteren Beweisen belegt. Das Abschießen der unbemannten Flugzeuge gestaltet sich als schwierig, weil es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Würde des Menschen und das Recht auf Leben verstößt.

Der Grund: Auch Drohnen fallen unter das Luftsicherheitsgesetz. Streitkräfte dürfen unter diesem Gesetz„Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“, wie es im entsprechenden Gesetz steht. Abschießen ist demnach nicht gestattet. Da dort jedoch nur die Rede von „Luftfahrzeugen“ ist, gilt die Regel auch für Drohnen.

Abgesehen davon, ist die Bundeswehr in den meisten Fällen überhaupt nicht zuständig. „Bei Drohnensichtungen über militärischen Anlagen besteht in den meisten Fällen ein Anfangsverdacht von ‚Spionage‘, also einer Straftat, welcher immer die Zuständigkeit der Polizei begründet“, erklärt eine Sprecherin der Brandenburger Polizei auf Anfrage unserer Redaktion. Dort ist man für einen der größeren Standpunkte zur Ausbildung von Soldaten, das Special Training Command (ST-C) in Strausberg, an dem ukrainische Offiziere ausgebildet werden.

Der dortige Kommandeur Generalmajor Olaf Rohde vermutet gar einen perfideren Plan: „Wenn eine Drohne aufgeklärt wird, dann melden wir das erst mal. Da gibt es Meldungen zu Sicherheits-Vorkommnissen und mit dieser Bürokratie beschäftigen wir uns dann intern. Es wäre natürlich auch eine Methode, unsere Kräfte durch Bürokratie zu binden“, zitiert ihn der Militär-Blog „Augen Geradeaus!“. Eine Einschätzung, mit der er nicht allein ist. Rohde vermutet, dass es gar nicht hauptsächlich um die Inhalte der Ausbildung geht: Interessierte Parteien hätten „im Zweifel schon andere Wege, um herauszufinden, was wir in der Ausbildung tun“.

Wer bei der Bundeswehr nachfragt, erfährt nur, dass die Zusammenarbeit mit der Polizei sehr eng sein soll und ohne Probleme funktioniere. Mit Verweis auf die operative Sicherheit werden weitere Details jedoch für sich behalten. „Wir reagieren sehr sensitiv auf Drohnen und schalten in jedem Fall die zuständigen Behörden ein“, schreibt ein Sprecher des Kommandos in Strausberg auf Anfrage unserer Redaktion.

Doch die Polizisten sind damit oft überfragt. Auch über den Flugplätzen in den bayerischen Orten Manching und Neuburg an der Donau kam es im Dezember und Januar beispielsweise zu mehreren Drohnensichtungen. Dort wurden die zuständigen Behörden eingeschaltet. Es wurden, so wörtlich, „jeweils umfangreiche Fahndungsmaßnahmen zur Feststellung der Drohnenpiloten durchgeführt. Dabei kamen wiederholt auch Polizeihubschrauber zum Einsatz“. Scheinbar ohne Erfolg: Das Landeskriminalamt schaltete einen Fahndungsaufruf mit Bitten um Hilfe der Bevölkerung. Sachdienliche Hinweise habe das nicht erwirkt.

Das Landeskriminalamt in München erhalte Meldungen der Bundeswehr über Drohnensichtungen „in der Regel binnen eines Tages“, heißt es aus der Pressestelle. Im Ernstfall dürften die Drohne und ihr Pilot dann schon über alle Berge sein.

Um einen Abschuss von Drohnen auch legal möglich zu machen, hat das Kabinett vor der Bundestagswahl beschlossen, das Luftsicherheitsgesetz zu ändern. „Der Bund schafft die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame Drohnendetektion und -abwehr auch durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern“, heißt es im Koalitionsvertrag.

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