Schullastenausgleich  Mehr Geld für die IGS Marienhafe-Moorhusen

| | 07.04.2025 19:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Für den Betrieb der IGS am Standort Marienhafe erhält die Samtgemeinde Brookmerland künftig mehr Geld vom Landkreis Aurich. Foto: Thomas Dirks
Für den Betrieb der IGS am Standort Marienhafe erhält die Samtgemeinde Brookmerland künftig mehr Geld vom Landkreis Aurich. Foto: Thomas Dirks
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Nach Kritik an rechtswidriger Abrechnungspraxis zahlt der Landkreis Aurich nach. Welche Beträge jetzt zu erwarten sind.

Brookmerland - Die Samtgemeinde Brookmerland erhält künftig vom Landkreis Aurich mehr Geld für die IGS Marienhafe-Moorhusen. Das sieht eine Vereinbarung mit dem Landkreis Aurich zur Neuregelung des Schullastenausgleichs vor, die der nicht öffentlich tagende Samtgemeindeausschuss jetzt zugestimmt hat.

Vereinbart wurde, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, zunächst bei einer pauschalierten Zuweisung zu bleiben. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 wird der Pauschalbetrag pro Schüler auf 800 Euro angehoben und jährlich um zwei Prozent erhöht. Grundsätzlich ist alle drei Jahre eine Neuberechnung vorgesehen. Die aktuelle Vereinbarung, die auch für andere kreisangehörigen Kommunen gilt, ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Danach soll entschieden werden, ob das Pauschalsystem weiter angewendet werden soll.

Kritik an alterAbrechnungspraxis

Die bisher gezahlte Zuweisung betrug 606 Euro für den Sek I- und 780 Euro für den Sek II-Bereich. Für 2024 ergebe sich so eine um rund 198.000 Euro höhere Zuweisung, teilte die Samtgemeindeverwaltung mit.

Der Neuregelung vorausgegangen war eine Diskussion über das bisherige Zahlungsregelwerk. Der Brookmerlander Kreistagsabgeordnete Heinrich Ubben (Gruppe „Moin“) hatte im November 2023 die Verwaltung des Landkreises Aurich für zu geringe Zuweisungen an Träger von weiterführenden Schulen kritisiert und aufgefordert, die „rechtswidrige Abrechnungspraxis“ zu überdenken (wir berichteten).

Zuvor war der Landesrechnungshof Niedersachsen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landkreis im Rahmen des sogenannten Schullastenausgleichs bereits seit Längerem zu wenig Geld an die Kommunen gezahlt hatte. Im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung hatte der Rechnungshof 15 Kommunen mit 83 Schulen im Zeitraum August 2021 bis Ende 2022 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war insgesamt vernichtend: Die Finanzierung der kreisangehörigen Kommunen bei der übertragenen Schulträgerschaft erfolgte nicht rechtmäßig, heißt es in dem Bericht.

Am IGS-Standort Marienhafe werden Schüler ab Klasse 9 unterrichtet. Foto: Thomas Dirks
Am IGS-Standort Marienhafe werden Schüler ab Klasse 9 unterrichtet. Foto: Thomas Dirks

Der zuständige Kreis-Dezernent Sebastian Smolinski stellte im Schulausschuss fest, dass die Bescheide nicht anfechtbar seien und daher auch keine Forderungen seitens der Gemeinden gestellt werden könnten. Ubben kritisierte diese Haltung der Kreisverwaltung.

Durch die rechtswidrige Abrechnungspraxis des Kreises seien der Samtgemeinde Brookmerland in vergangenen Jahren große Summen nicht erstattet worden. Allein 2020, dem Jahr der Prüfung durch den Landesrechnungshof, zahlte der Landkreis Aurich der Samtgemeinde Brookmerland für den Betrieb der IGS Marienhafe-Moorhusen am Standort Marienhafe 133.117 Euro zu wenig.

Der Rechnungshof gab dem Landkreis laut Ubben die Empfehlung zu überprüfen, ob eventuell eine Rücknahme der fehlerhaften und ein Neuerlass rechtmäßiger Bescheide in Betracht zu ziehen sei. Zumal eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben sei.

Rechnungshof rügtefehlerhafte Berechnungen

Zuvor hatten die Rechnungsprüfer festgestellt, dass die Berechnungen aller Zuweisungen nach Paragraf 118 Schulgesetz rechtsfehlerhaft waren. Die Zuweisungen haben sich demnach an den tatsächlichen Kosten des einzelnen Schulträgers zu orientieren. Sie errechnen sich aus den tatsächlich entstehenden Kosten für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und den Betrieb der Schulen.

Eine Abrechnung ausschließlich über Pauschalen lasse das Gesetz nicht zu. Die im Juli 2020 ergangenen Bescheide des Landkreises Aurich, in denen dieser die Zuweisungen ausschließlich auf Grundlage einer Pauschale berechnete, waren daher rechtswidrig, so Ubben, der die Kreisverwaltung daher aufforderte, ihre Sicht zu überdenken und die vorenthaltenen Beträge rückwirkend an die Gemeinden auszuzahlen.

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