Quickborn/Itzehoe  Ex-KZ-Sekretärin Irmgard F. mit 99 Jahren gestorben: Ihr Leben von der Volksschule bis zum historischen NS-Urteil

Florian Kleist
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Von Florian Kleist
| 07.04.2025 14:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Angeklagte Irmgard F. sitzt im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe. Foto: Christian Charisius/dpa
Die Angeklagte Irmgard F. sitzt im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe. Foto: Christian Charisius/dpa
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Im Dezember 2022 verurteilte sie ein Gericht wegen Beihilfe zum Mord in fast 11.000 Fällen. Jetzt ist Irmgard F., die ehemalige Sekretärin des Kommandanten im Konzentrationslager Stutthof, mit 99 Jahren gestorben. Das Urteil und ihr Tod markieren eine historische Zäsur.

97 Jahre alt ist Irmgard F. als sie vom Landgericht Itzehoe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die sie in der Zeit von 1943 bis 1945 als Sekretärin des Lagerkommandanten im KZ Stutthof Beihilfe zum Mord an 10.505 Insassen des Lagers geleistet hat.

Jetzt ist die Frau, gegen die das vermutlich letzte Urteil im Zusammenhang mit Taten aus der NS-Zeit gesprochen wurde, nach Informationen unserer Redaktion im Alter von 99 Jahren gestorben.

Geboren wurde Irmgard F., die zuletzt in einem Altersheim in Quickborn (Kreis Pinneberg) gelebt hatte, im Mai 1925 in Kalthof, einem kleinen Ort in der Nähe von Danzig im heutigen Polen. Von 1931 bis 1939 besuchte sie die dortige Volksschule. Zwei Jahre nach ihrem Schulbeginn hatte die NSDAP auch in der damals zur Freien Stadt Danzig gehörenden Region die Macht übernommen. Ein Jahr vor ihrem Abschluss wurde bei den November-Pogromen der Nazis im benachbarten Marienburg die dortige Synagoge zerstört.

Für Irmgard F. ging das Leben mit einem sogenannten Landjahr weiter: einer achtmonatigen Maßnahme zur NS-Jugenderziehung, wie es in dem Urteil des Landgerichts Itzehoe dokumentiert ist. Die Fußgängerbrücke über die Nogat zwischen Kalthof und Marienburg besteht noch heute: Sie stellt die Verlängerung der Werderstraße – Irmgard F.s damaliger Adresse – dar und es dürfte der tägliche Weg gewesen sein, als sie vom 1. April 1940 bis zum 1. April 1941 die Kaufmännische Privathandelsschule in Marienburg besuchte. Ebenso für ihre erste Anstellung als Stenotypistin bei der dortigen Niederlassung der Dresdner Bank.

Dann sind zwei Ereignisse dokumentiert, die Einfluss auf die berufliche Vita von Irmgard F. gehabt haben dürften: Am 15. April 1943 schloss ihr Arbeitgeber seine Marienburger Zweigstelle. Und im selben Monat stellte die SS 22 Männer für eine Sammel- und Werbeveranstaltung in der Ziegeleistraße in Kalthof bereit. Fußläufig, wie alles in Kalthof vom Wohnhaus der Familie Dirksen.

Bei der Wannseekonferenz war 1942 die sogenannte Endlösung der Judenfrage beschlossen worden, immer mehr Ghettos im Osten wurden geräumt und das bedeutete für die SS vor allem eines: Mehr Arbeit und mehr Personalbedarf auch für zivile Angestellte, wie es Irmgard F. wurde.

Warum sie sich als 17-Jährige dazu entschied, sich für einen Job in einem Konzentrationslager zu bewerben und warum sie in diesem Umfeld des ständigen Mordens bis zum Schluss geblieben ist, bleibt ein Rätsel. Irmgard F. hat in dem Prozess geschwiegen. Nur am letzten Verhandlungstag vor dem Urteil hatte sie sich zu Wort gemeldet: „Es tut mir leid, was alles geschehen ist und ich bereue, dass ich zu dieser Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

Im Rahmen der sogenannten „Evakuierung“ – während die Roten Armee im Frühjahr 1945 gen Westen vorrückte – floh sie Anfang April 1945 mit anderen Mitgliedern der Lagerkommandantur und landete letztlich in Schleswig-Holstein. Hier in der Stadt Schleswig begann sie ein bürgerliches Leben. Sie arbeitete beim dortigen Volkstheater und dann bei verschiedenen Unternehmen der freien Wirtschaft. Stets in dem Job, in dem sie auch im KZ tätig war: als Stenotypistin beziehungsweise Sekretärin. Dokumentiert ist, dass sie von 1952 bis 1957 im Landeskrankenhaus Schleswig tätig war.

Sie heiratete einen ehemaligen SS-Oberscharführer, den sie im Lager Stutthof kennengelernt hatte. Im Februar 1955 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Spätestens seit 2017 lebte sie in einem Seniorenheim in Quickborn.

Mehrere Male sagte sie als Zeugin in verschiedenen Prozessen im Zusammenhang mit den Morden im KZ Stutthof aus. Auch, weil sich im Laufe der Jahrzehnte die Rechtssprechung mit Blick auf die Beihilfedefinition änderte, wurde juristisch gesehen aus der Zeugin eine Täterin. Im Februar 2017 erhielt sie Besuch der Staatsanwaltschaft. Mit der Botschaft, dass sie sich jetzt als Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11000 Fällen vor Gericht verantworten soll. Im Dezember 2022 fiel dann am Landgericht Itzehoe nach mehr als 40 Verhandlungstagen das historische Urteil. Der BGH bestätigte das Urteil im August 2024.

Wie die Staatsanwaltschaft Itzehoe inzwischen bestätigt hat, ist Irmgard F. bereits am 14. Januar gestorben. Nähere Angaben zur Todesursache und dem Begräbnis gibt es nicht.

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