Paris  Wie geht es für Le Pen und ihre Partei nach der Niederlage vor Gericht weiter?

Birgit Holzer
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Von Birgit Holzer
| 31.03.2025 15:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Verließ noch vor dem Urteil den Gerichtssaal: Marine Le Pen (l.). Foto: DPA/Thibault Camus
Verließ noch vor dem Urteil den Gerichtssaal: Marine Le Pen (l.). Foto: DPA/Thibault Camus
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Marine Le Pen verlässt abrupt den Gerichtssaal, bevor das Urteil gesprochen wird: Vier Jahre Haft, teils auf Bewährung, und fünf Jahre Wählbarkeitsverbot. Die Folgen für ihre politische Karriere sind gravierend. Doch das Urteil scheint ihre Unterstützer zu mobilisieren.

Hatte Marine Le Pen ihre dramatische Geste im Voraus geplant, um vor aller Augen zu zeigen, dass sie ihr hartes Urteil nicht akzeptiert? Oder wurde sie im Gerichtssaal von einer solchen Panik erfasst, dass sie die detailreichen Begründungen von Richterin Bénédicte de Perthuis schlichtweg nicht mehr hören konnte? Noch bevor die Vorsitzende Richterin am gestrigen Montag beim Ende des Prozesses wegen der Veruntreuung von EU-Geldern das komplette Strafmaß verkündet hatte, erhob sich die französische Rechtspopulistin plötzlich von ihrem Platz auf der Anklagebank und verließ das Gebäude.

Sie fuhr zum Sitz ihrer Partei Rassemblement National (RN), den sie mit angespannter Miene und ohne Kommentar betrat, über die vielen Mikrofone, die Journalisten ihr vor den Mund hielten, hinweg sehend. Dieser Auftritt oder vielmehr Abtritt deutete an, wie folgenreich die Verurteilung für die Frontfrau der französischen Rechtsextremen ist: Es handelt sich um das zumindest vorläufige Ende ihrer politischen Karriere, auch wenn sie ihr Amt als RN-Fraktionsvorsitzende behalten darf.

Neben einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro erhielt die 56-Jährige das Verbot, in den nächsten fünf Jahren bei Wahlen zu kandidieren. Diese „Unwählbarkeit“ für politische Ämter tritt ab sofort in Kraft, unabhängig von einem späteren Berufungsprozess.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich Le Pen „im Herzen“ eines betrügerischen Systems befand, über das ihre Partei einen beträchtlichen Teil ihrer Personalausgaben aus der Kasse des EU-Parlaments beahlen ließ. Eingeführt hatte es ihr Vater Jean-Marie Le Pen, der im vergangenen Januar im Alter von 96 Jahren gestorben ist. Von ihm übernahm Marine Le Pen 2011 den Vorsitz des damaligen Front National, den sie einige Jahre später in RN umbenannte.

Insgesamt wurden zwischen 2004 und 2016 eine Reihe von Mitarbeitern der Partei, darunter der Leibwächter von Vater und Tochter Le Pen Senior und Marine Le Pens Pariser Büroleiterin, als Assistenten von EU-Parlamentariern deklariert und bezahlt, ohne für diese tätig gewesen zu sein. Laut Gericht beläuft sich der entstandene Schaden auf 4,1 Millionen Euro. Insgesamt 25 aktuelle oder ehemalige Führungskräfte, EU-Abgeordnete oder Mitarbeiter sowie die Partei selbst waren wegen der Hinterziehung öffentlicher Gelder angeklagt. Alle wurden schuldig gesprochen, darunter auch Marine Le Pens Schwester Yann sowie ihr ehemaliger Lebenspartner, Parteivize Louis Aliot.

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass eine Trennung zwischen der Arbeit für die Partei und für einen EU-Abgeordneten nicht möglich sei. Demgegenüber verwies die Anklage auf die klaren Regeln des EU-Parlaments diesbezüglich, die dem widersprechen. 2024 waren Politiker der Zentrumspartei MoDem wegen desselben Vorwurfs, wenn auch mit deutlich geringerem Ausmaß, verurteilt worden. Parteichef François Bayrou, der aktuelle Premierminister, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Richterin de Perthuis rechtfertigte am Montag das hohe Strafmaß mit der Tatsache, dass die Angeklagten im Laufe des zweimonatigen Prozesses „kein Bewusstsein über die Schwere der Vorwürfe“ gezeigt hätten und somit das Risiko einer Wiederholungstat bestehe. Tatsächlich schüttelte Marine Le Pen während der Verkündung unablässig den Kopf. Sie hat stets ihre Unschuld beteuert und dürfte sich nun als Opfer einer politisch gesteuerten Justiz darstellen.

Etliche ihrer Parteifreunde zeigten in den sozialen Medien ihre Solidarität unter dem Schlagwort „#ichunterstützeMarine“. Erst am Sonntag hatte die rechtsgerichtete Sonntagszeitung „Le Journal du dimanche“ eine Meinungsumfrage veröffentlicht, die Le Pen auf einem Popularitäts-Hoch zeigte: Demnach gaben 37 Prozent der Franzosen an, bei der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahl für sie stimmen zu wollen.

Das wird zumindest 2027 nicht mehr möglich sein. Der langjährige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just zeigte sich schockiert und kündigte „Widerstand“ an. Er wolle Berufung einlegen. Von Le Pen gab es zunächst keine Reaktion; es hatte geheißen, sie habe im Vorfeld „aus Aberglaube“ jede Vorbereitung auf ein schweres Urteil abgelehnt. Parteichef Jordan Bardella klagte, die französische Demokratie sei „hingerichtet“ worden.

Doch nicht nur ihre Anhänger, auch einige ihrer politischen Gegner hatten die Möglichkeit einer Strafe der Unwählbarkeit kritisiert. So sprach sich Justizminister Gérald Darmanin dafür aus, Le Pen „an der Wahlurne zu bekämpfen“.

Tatsächlich folgte das Gericht aber einem Gesetz von 2016, das in Folge des spektakulären Steuerbetrugsskandals um den ehemaligen Budgetminister Jérome Cahuzac beschlossen wurde. Es sieht vor, dass Politiker im Fall einer Verurteilung wegen Korruption mit dem Entzug des passiven Wahlrechts, was der Nichtwählbarkeit gleichkommt, bestraft werden.

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