Landgericht Aurich Bewaffneter Drogenhandel – Großefehntjer Paar verurteilt
Ein 26-Jähriger und seine Partnerin waren vom Amtsgericht verurteilt worden. Dagegen legten sie Berufung ein. Ihre Anwälte nannten ein besonderes Argument.
Aurich - Wegen bewaffneten Drogenhandels ist ein Paar aus Großefehn vom Amtsgericht Aurich zu jeweils einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dagegen gingen der 26-Jährige und seine Partnerin jedoch in Berufung. Das Landgericht Aurich senkte die zur Bewährung ausgesetzte Strafe auf zehn Monate ab. Zusätzlich muss der Großefehntjer 2000 Euro Strafe zahlen. Seine Freundin muss, da sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt, 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Aufgrund instabiler Lebensverhältnisse ordnete Richter Malte Sanders zusätzlich einen Bewährungshelfer für die Frau in den nächsten zwölf Monaten an. Sie hat psychische Probleme, die zeitnah behandelt werden. Eine Betreuung hielt er bei dem Mann nicht für notwendig.
Verurteilt wurde das Paar vom Amtsgericht wegen bewaffneten Handels von Cannabis. 165 Gramm fand die Polizei 2022 in ihrer gemeinsamen Wohnung. Beamte kamen damals wegen eines Streits dorthin. Außerdem lagen bei den Drogen ein Taschenmesser und 100 wiederverschließbare Plastiktüten, die üblicherweise zum Transport und Verkauf von kleinen Mengen Drogen genutzt werden. Beutel zum Vakuumverpacken hätten die Beamten ebenfalls gefunden, so Sanders. In einem Raum standen in einem Anbau-Zelt sechs Cannabispflanzen mit einer Höhe von 30 bis 80 Zentimetern. Aus den Pflanzen resultierten laut Landgericht 130 Gramm Cannabis.
Die Tat stand nicht zur Debatte
Zur Debatte stand in dem Verfahren jedoch nicht, ob die Großefehntjer tatsächlich bewaffneten Drogenhandel betrieben hätten. Das hatte das Amtsgericht bereits festgestellt. Es ging lediglich darum, ob die Höhe der Strafe angemessen sei. Die Verteidiger drängten darauf, dass die 165 Gramm Cannabis und die Pflanzen lediglich zum Eigenbedarf gedient hätten. Die Frau bekäme schließlich derzeit von einem Arzt bis zu 60 Gramm Cannabis im Monat verschrieben. Das solle gegen ihre Panikattacken helfen. Bei einem solchen Verbrauch müsse man vorplanen, wenn man selbst anbaut. Eine Pflanze brauche immerhin rund vier Monate, bis sie bereit für die Ernte sei, sagte der Verteidiger. Der Eigenbedarf sei vom Amtsgericht nicht berücksichtigt worden, so der Anwalt.
Nach einigen Argumentationen und Begründungen gegen die Tat, wegen derer die Großefehntjer verurteilt worden waren, stoppte Richter Malte Sanders die beiden Verteidiger. Es sei müßig, sich darüber zu streiten, da es nicht um eine neue Feststellung der Tat gehe. Lediglich die rechtlichen Folgen für die vom Amtsgericht festgestellten Umstände stünden zur Diskussion. Gegen das aktuelle Urteil kann noch Revision eingelegt werden.