Prozess in Aurich  Drogenhandel per Chat – Gericht verwarnt Wiesmoorer

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 29.03.2025 15:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Mann hält eine Cannabisblüte zwischen Daumen und Finger. Foto: DPA
Ein Mann hält eine Cannabisblüte zwischen Daumen und Finger. Foto: DPA
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Mit einem erhobenen Fingerzeig ist ein Wiesmoorer vor Gericht davongekommen. Der mehrfach Vorbestrafte stand wegen Drogenhandels in Aurich vor Gericht. Warum die Richterin ihn laufenließ.

Aurich - Weil er, um seine eigene Sucht zu bedienen, mit Cannabis in nicht geringer Menge gehandelt hat, ist ein 21-Jähriger aus Wiesmoor vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Aurich verwarnt worden. Außerdem muss er 800 Euro an die Auricher Drogenberatungsstelle zahlen. Laut Anklage hatte sich der damals noch Heranwachsende im Frühsommer 2022 gemeinsam mit einem Unbekannten einen Handelsbestand Cannabis besorgt, um durch dessen gewinnbringenden Verkauf seine eigene Sucht zu finanzieren. Auf der Suche nach einer vermissten Jugendlichen, die damals bei dem Angeklagten gewohnt hatte, waren Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen, wo sie zufällig auf rund 92 Gramm Cannabisblüten aufmerksam geworden waren. Bei der anschließenden Durchsuchung hatten die Polizisten außerdem Verpackungsmaterial für die Drogen und eine Feinwaage sowie 260 Euro Bargeld gefunden. Auf dem sichergestellten Handy des Angeklagten belegten Chatverläufe den Drogenhandel.

In der Verhandlung am Dienstag zeigte sich der Angeklagte im Wesentlichen geständig. Allerdings bestritt er, gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Weil er damals drogensüchtig gewesen sei und auch andere Betäubungsmittel konsumiert habe, habe er einen Großteil der aufgefundenen Drogen selbst konsumiert. Auch habe er Freunde auf einen Joint eingeladen oder ihnen ein paar Blüten mitgegeben.

Kindheit geprägt von Konflikten

Der 21-Jährige leidet an ADHS, seine Kindheit und Jugend waren geprägt von Konflikten mit den Eltern und Problemen in der Schule. Bereits früh hatte sich die Jugendhilfe eingeschaltet. Zur Beruhigung habe er Drogen konsumiert und zuletzt viel geschlafen, berichtete er. Auf dem Tiefpunkt seiner Karriere hatte das Erscheinen der Polizei einen „heilsamen Schock“ bewirkt, wie Richterin Maren Hohensee feststellte. Inzwischen hat sich der Angeklagte von seinen damaligen Freunden distanziert und ist nach Wiesmoor umgezogen. Drogen nimmt er heute nicht mehr. Er stehe „komplett im Leben“ und arbeite als Monteur von Windkraftanlagen, beides wolle er nicht durch den Drogenkonsum riskieren, erklärte er.

Obwohl der Angeklagte bereits sieben Einträge im Vorstrafenregister aufzuweisen hat, honorierten die Richter seine positive Entwicklung. „Sie werden immer vernünftiger“, so Richterin Hohensee in der Urteilsbegründung. Schädliche Neigungen konnte sie bei dem Angeklagten nicht mehr feststellen.

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