Hamburg  Die letzte Stunde im Leben von Lamin Touray: Neue Details zum Polizeieinsatz

Marie Busse, Dirk Fisser
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Von Marie Busse, Dirk Fisser
| 30.03.2025 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Spurensuche am Einsatzort: Am Ostersamstag 2024 wurde Lamin Touray in Nienburg erschossen. Foto: dpa/Moritz Frankenberg
Spurensuche am Einsatzort: Am Ostersamstag 2024 wurde Lamin Touray in Nienburg erschossen. Foto: dpa/Moritz Frankenberg
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Vor einem Jahr wurde Lamin Touray bei einem Polizeieinsatz in Nienburg erschossen. Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte und sogar den niedersächsischen Landtag. Die Verfahren gegen die Polizisten wurden allesamt eingestellt. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Unsere Redaktion hat den Fall rekonstruiert.

In einem kleinen Garten in Nienburg stehen Lamin Touray und mehrere Polizisten. Zwei Schüsse sind zu hören. Dann sprüht ein Beamter offenbar mit Pfefferspray, es fallen fünf weitere Schüsse, Stille. Ein letzter Schuss. Die wackeligen Aufnahmen zeigen die letzten Sekunden im Leben des Gambiers, der am Osterwochenende 2024 im Kugelhagel der Polizei starb. 

Das Video verbreitet sich rasant in sozialen Netzwerken, der Tod des 46-jährigen Gambiers am 30. März 2024 wird zum Politikum. Vorwürfe des Rassismus werden gegen die Polizei laut. In den Kommentaren unter dem Video, aber auch in offiziellen Stellungnahmen, beispielsweise des Flüchtlingsrates.

Ein Jahr nach den Todesschüssen sind alle Vorwürfe und Verdachtsmomente gegen die Polizei aus juristischer Sicht ausgeräumt: Die Beamten hätten rechtmäßig gehandelt, stellte die Staatsanwaltschaft Verden nach mehrmonatigen Ermittlungen fest, bei denen unter anderem Bodycam-Aufzeichnungen der Polizisten ausgewertet wurden. Und doch bleiben viele Fragen unbeantwortet. 

Unsere Redaktion hat den tödlichen Polizeieinsatz und seine Vorgeschichte rekonstruiert. Demnach ist Touray schon Tage vor dem Einsatz in einem psychischen Ausnahmezustand. Seine Arbeitsstelle hat er kurz zuvor verloren, seine Frau will sich von ihm scheiden lassen. Am Bahnhof Hamburg-Harburg wird er am 28. März ohne Ticket erwischt und bedroht daraufhin Polizisten mit einem Messer – die nehmen ihn zunächst in Gewahrsam und lassen ihn einen Tag später wieder gehen. Touray fährt zurück nach Nienburg.

In der Nacht vor dem tödlichen Einsatz erreichen die Polizei und den Rettungsdienst mehrere Anrufe. Touray macht einen verwirrten Eindruck. Sowohl seine Freundin als auch eine Nachbarin sind besorgt. 

Ein Rettungswagen erreicht die Wohnung, aber ohne Polizeibegleitung traut sich niemand hinein. Die Polizei versucht später in der Nacht Kontakt aufzunehmen, klopft und klingelt. Ohne Reaktion. 

Am Ostersamstag um 9:55 Uhr setzt Tourays Freundin wieder einen Notruf ab. Sie berichtet von Tourays psychischen Problemen und erwähnt ein Messer. Die Frau spricht nur gebrochen deutsch, was die Kommunikation mit der Leitstelle erschwert. 

Diesmal brechen die Beamten die Wohnungstür an der Friedrichstraße auf. Touray bedroht sie mit einem Messer, flüchtet auf die Terrasse, auf der er kurz darauf sterben wird. Die Beamten fordern Verstärkung. Als die tödlichen Schüsse fallen, sind 14 Polizisten vor Ort, darunter zwei Hundeführer.

Nach Kenntnis unserer Redaktion macht die Auswertung von Bodycam-Aufzeichnungen deutlich, dass die Polizisten versuchen, mit Touray in ein Gespräch zu kommen. Demnach weigert er sich aber, das Messer wegzulegen. Dutzende Male wird er dazu durch die Beamten aufgefordert – mal verständnisvoll, mal fordernd. Auf Englisch sagt Touray, er sei des Lebens müde.

Die Polizisten scheinen insgesamt mit der Situation zwar überfordert. Am Ende geht die Eskalation aber offenbar zweifelsfrei von Touray aus, als er mit einem Messer auf einen Polizisten zugeht. Der Beamte blockt das Messer mit einem Schild ab. Kurz darauf fallen Schüsse, deutlich mehr als auf dem Augenzeugenvideo zu hören sind – eine Kugel trifft Tourays Herz, eine weitere seine Leber. Er bricht im Garten zusammen und stirbt 58 Minuten nach dem Notruf, offenbar, ohne dass Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden.

Wie oft geschossen wurde, ist auch nach Abschluss der Ermittlungen nicht eindeutig. Nach Recherchen unserer Redaktion sollen mindestens 13 Schüsse, vielleicht aber auch 15 Schüsse abgegeben worden sein. Ein Polizist soll achtmal geschossen haben, ein weiterer dreimal. Eine Beamtin soll zwei Schüsse abgefeuert haben. Zwei weitere jeweils einen. Im Kugelhagel wird eine Polizistin am Oberschenkel getroffen und schwer verletzt.

Eindeutig lassen sich die Schüsse nicht zuordnen. Das Problem ist der Füllstand der Magazine. Es konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob einige Beamte mehr oder weniger Patronen bei sich trugen. Was aber feststeht: Einige Beamte verfügten insgesamt über mehr Munition, als ein entsprechender Erlass eigentlich vorsieht.

Rekonstruktionsversuche zum Patronen-Bestand liefen offenbar ins Leere. So wurde etwa versucht nachzuprüfen, welche Beamte möglicherweise bei Wildunfällen im Einsatz waren, an deren Ende die verletzten Tiere erschossen wurden.

Was nach unseren Recherchen klar ist: Der Rassismus-Vorwurf, der nach den tödlichen Schüssen auf den Gambier im Raum stand, lässt sich nicht erhärten. Tourays Herkunft oder seine Hautfarbe wurden im Einsatz nicht thematisiert. Was aber deutlich wird: Den Beamten gelang es nicht, auf einen Menschen mit psychischen Problemen einzugehen und ihn dazu zu bringen, das Messer wegzulegen. 

Für Hans-Jörg Niebergall, den Anwalt der Witwe Lamin Tourays, bleibt das Ermittlungsergebnis enttäuschend: „Es ist erschreckend, dass sich die Behörden mit den vielen offenen Fragen zufriedengeben.“ Diese hätten in einem öffentlichen Gerichtsprozess geklärt werden müssen. Außerdem kritisiert er die für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft.

 „Nienburg liegt im Bezirk der Staatsanwaltschaft Verden.“, sagt er. Die Staatsanwaltschaft sei in anderen Fällen auf die Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen. „Da ist Unabhängigkeit kaum möglich”, sagt der Anwalt. Eine Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft in Oldenburg oder Osnabrück wäre angemessen gewesen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sagt er. 

Vor Gericht werden sich die Polizisten nicht mehr verantworten müssen – so viel steht fest. Möglicherweise drohen den Beamten aber disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die übergeordnete Polizeidirektion in Göttingen wartet noch auf die Ermittlungsakten. Dann will sie prüfen, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion.

Ein weiteres Verfahren dauert noch an. Es betrifft einen der beteiligten Hundeführer. Nach dem tödlichen Einsatz wurde bekannt, dass er mutmaßlich fremdenfeindliche und verschwörungstheoretische Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet hatte. 

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