Bremen  Hauptbahnhof Bremen: Bundespolizei verlängert Waffenverbot bis Ende April

Melanie Hohmann
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Von Melanie Hohmann
| 29.03.2025 08:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Die Bundespolizei verlängert das Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof erneut um einen Monat. Foto: imago images/Rüdiger Wölk
Die Bundespolizei verlängert das Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof erneut um einen Monat. Foto: imago images/Rüdiger Wölk
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Das Waffenverbot am Bremer Hauptbahnhof wird von der Bundespolizeidirektion ein weiteres Mal verlängert.

Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof Bremen bis zum 30. April 2025.

Von dem Verbot ausgenommen sind laut Bundespolizei Personen, die berechtigt sind, gefährliche Gegenstände, Werkzeuge oder Waffen mitzuführen. Dazu zählten Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Mitarbeiter von Gastronomieunternehmen, Jäger oder Handwerker. Auch Gegenstände, die als Sportgerät dienen, gelten als Ausnahme. Mitgeführt werden dürften sie jedoch, wenn sie in einem geschlossenen und gesicherten Behälter transportiert werden.

Die Einhaltung der Verfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, die Passage zur Bürgerweide ist nicht betroffen.

Die Allgemeinverfügung ist auf den Zeitraum von Dienstag, 1. April, 0 Uhr, bis Mittwoch, 30. April, 24 Uhr begrenzt.

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