Wegen Körperverletzung vor Gericht Leeranerin schlug mit Handtasche auf andere Frauen ein
Vor dem Landgericht Aurich muss sich eine 54-Jährige aus Leer wegen Körperverletzung verantworten. Seit 2021 soll sie sich durch Läden geprügelt haben.
Aurich/Leer - Mehrfach hat sie ihre Handtasche als Waffe genutzt und andere damit geschlagen. Deshalb muss sich jetzt eine 54-jährige Leeranerin wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung vor dem Auricher Landgericht verantworten. Zu der Verhandlung am Freitag, 28. März 2025, ist sie allerdings nicht erschienen - so musste sie polizeilich vorgeführt werden. Die Frau kann sich angeblich an nichts erinnern. Bei ihr steht die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Das vergangene Jahr hat sie nach Auskunft ihres Bruders in einer Emder Psychiatrie verbracht, wo sie medikamentös eingestellt wurde. Die Angeklagte soll noch von dem psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Here Folkerts begutachtet werden.
Vollen Jutebeutel auf die Nase geschlagen
Laut Anklage hat die Frau in den Jahren 2021 bis 2023 Mitarbeiterinnen verschiedener Drogeriemärkte in Leer mit ihrer Handtasche geschlagen und beleidigt. Schimpfwörter wie Hure und Nutte sollen gefallen sein. Auf dem Parkplatz eines Kaufhauses in der Leeraner Innenstadt soll sie einer heute 23-Jährigen aus Moormerland die Nase mit einem vollen Jutebeutel blutig geschlagen haben. Zudem hatte das Opfer nach dem Angriff im April 2023 lang anhaltende Kopf- und Schulterschmerzen.
Im Zeugenstand verlieh die 23-jährige Studentin, die den Jutebeutel abbekommen hatte, ihrer Fassungslosigkeit über die Attacke Ausdruck. Sie habe die Angreiferin nicht gekannt. Nachdem diese ihr im Stau in der Kurve bei Leffers durch das geöffnete Autofenster Beleidigungen wie Hure, Nutte und Schlampe zugerufen hatte, sei sie auf den Parkplatz gefahren. „Ich dachte, ich habe sie vielleicht übersehen“, wollte die Zeugin den Vorfall klären: „Da hat sie mehrfach auf mich eingeschlagen. Ich habe wie eine Irre aus der Nase geblutet.“ Zusätzlich habe ihr die Angeklagte büschelweise Haare ausgerissen.
Trotz vielfacher Hausverbote immer wieder gekommen
Ein Leffers-Mitarbeiter habe die Polizei gerufen. „Ich habe im Nachhinein mitbekommen, dass die Frau in Leer schon bekannt war“, so die Studentin. Auf Nachfrage von Richterin Fuchs erklärte sie, sie sei bei der Attacke an der Nase und im Schläfenbereich getroffen worden. Aufgrund einer vorangegangenen Operation sei ihre Nase damals sehr empfindlich gewesen. Auf den Geisteszustand der Angeklagten angesprochen, sagte die Zeugin: „Sie hat explizit mein Auto und mich ausgesucht.“ Der Leffers-Mitarbeiter habe ihr nach dem Vorfall mitgeteilt, man könne mit dieser Frau nicht reden. Ihr gegenüber habe die Angeklagte von einem Puppenhaus gesprochen – „ihre Sätze haben keinen richtigen Sinn ergeben“.
Schon im April 2022 war die Angeklagte einer Leeraner Ladeninhaberin wiederholt unangenehm aufgefallen. „Sie war öfters in meinem Laden und hat versucht zu klauen“, schilderte die 33-Jährige, die inzwischen in Nordrhein-Westfalen wohnt. Wenn sie in der Pause in die Stadt gegangen sei, habe die Angeklagte sie verfolgt und als „Hure“ und „türkische Schlampe“ beleidigt. Sie habe irgendwann eine Sammelanzeige gemacht.
Gutachten durch einen Psychiater beantragt
Im Januar 2022 hat die Angeklagte die Verkäuferin eines Drogeriemarkts, den sie trotz Hausverbots betreten hatte, beschimpft und mit einer mittelgroßen Tasche geschlagen. Das Hausverbot stammte aus der Coronazeit, als sie das Tragen einer Maske verweigert hatte. „Ich bin an Schulter und Hals getroffen worden. Es hat wehgetan“, sagte die 68-jährige Zeugin über den Angriff. Die Angeklagte sei sehr aggressiv gewesen.
Ähnlich schilderte eine weitere Verkäuferin den Gemütszustand der 54-Jährigen bei einem anderen Handtaschen-Vorfall in einer Leeraner Drogerie Anfang Dezember 2021. Damals habe die Angeklagte beim Verlassen des Marktes wütend ihren Lederbeutel geschwungen, als sie auf die Maskenpflicht hingewiesen und hinauskomplimentiert worden sei. „Ich bin zur Seite gesprungen. Das war auf mich gerichtet, definitiv“, äußerte die 59-Jährige.
In einer weiteren Drogerie schlug die Angeklagte mit einem gerollten Weihnachtskatalog nach einer 47-jährigen Mitarbeiterin, als die sie an das bestehende Hausverbot erinnert und Richtung Ausgang geleitet hat. Sie erlitt bei dem Vorfall Anfang Dezember 2021 eine Kratzspur im Gesicht. „Das stimmt doch überhaupt nicht“, rief die Angeklagte dazwischen, verhielt sich aber ansonsten ruhig.
Der Prozess wird am 11. April um 9 Uhr in Saal 116 mit dem psychiatrischen Gutachten fortgesetzt.