Bürgerbegehren zum Sportplatz Sportplatz-Retter in Upgant-Schott fühlen sich „ausgetrickst“
Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der alten Anlagen reagieren auf Ablehnung durch Verwaltung und Politik. Was sie kritisieren und als nächstes planen.
Upgant-Schott - Enttäuscht und verärgert haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des alten Sportplatzes in Upgant-Schott auf das Nein von Verwaltung und Politik zu ihrem Vorhaben reagiert. Nachdem ihnen nunmehr die offizielle Begründung für die Ablehnung aus dem Rathaus mit Datum vom 18. März vorliegt, nahm das aus Jens Albowitz (Marienhafe), Claus-Dieter Freimuth (Leezdorf) und Hanna Barkhoff (Upgant-Schott) bestehende Trio am Freitag dazu Stellung.
Wie berichtet, hatte der nicht öffentlich tagende Brookmerlander Samtgemeindeausschuss das Ende Januar angezeigte Bürgerbegehren am 6. März mit den Stimmen der SPD und der Wählergruppe „Moin“ für unzulässig erklärt. Die Vertreter von BWG/SEB, CDU und BfB enthielten sich.
Umwandlung in Bauland
Wie bereits berichtet, begründet die Verwaltung das von ihr empfohlene Nein zu dem Bürgerbegehren mit dem am 27. Februar gestarteten Verfahren für die 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde. Diese sieht laut Verwaltung vor, das Areal der Sportanlage in Upgant-Schott künftig als Wohnbauflächen auszuweisen. Zudem verweist die Verwaltung in ihrem Ablehnungsschreiben auf einen Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Upgant-Schott vom 8. Februar 2022, der ebenfalls eine Wohnbebauung für das alte Sportplatzgelände vorsieht. Wie berichtet, soll das alte Sportzentrum nach Fertigstellung der neuen zentralen Sportstätte in Marienhafe zurückgebaut und seine Fläche als Bauland verkauft werden. Der Erlös aus dem Verkauf, dessen Höhe auf bis zu 1,5 Millionen Euro beziffert wird, soll in die Finanzierung des Neubaus fließen.
In Niedersachsen ist ein Bürgerbegehren gegen bestimmte Themen nicht möglich. Zu diesen gehört auch die kommunale Bauleitplanung. „Anders als in anderen Bundesländern lässt sich das hier leicht aushebeln“, stellte Albowitz fest. „Wir müssen das so hinnehmen“, sagte er. Gleichwohl bleibe ein „Geschmäckle“. Er frage sich, ob der hastige Beschluss zum F-Plan von Ende Februar wirklich hätte sein müssen, so Albowitz. Man hätte mit dem Aufstellungsbeschluss auch warten und das Bürgerbegehren zulassen können, meint er. Vielleicht wäre das sogar am Ende im Sinne von Verwaltung und Teilen der Politik, die jetzt dagegen stimmten.
Drastischer formuliert es Freimuth, der von einem „unwahrscheinlichen Zufall“ spricht. Er werde das Gefühl nicht los, dass die Entscheidung zum Bürgerbegehren bewusst hinausgezögert und dann der Beschluss gezielt als Mittel eingesetzt worden sei, um dieses zu Fall zu bringen. „Herr Ihmels hat kalte Füße bekommen“, sagte er. Freimuths Vorwurf: Der Verwaltungschef habe sich nicht neutral verhalten, sondern „entgegengesetzt agiert“.
Die Ablehnung sei ein „Fußtritt gegen die Demokratie“, kritisiert der Leezdorfer. „Rechtlich mag sie okay gewesen sein, politisch ist sie bedenklich und fragwürdig“, so Albowitz. „Wir fühlen uns ausgetrickst“, sagte er.
Demokratie- und Politikverdrossenheit
Freimuth sieht die Gefahr, dass sich das noch rächen könnte. Was sich die Verwaltung geleistet habe, fördere die Demokratie- und Politikverdrossenheit und treibe vielleicht schon bei der nächsten Wahl 2026 das Ergebnis der AfD noch weiter in die Höhe.
Eine Mitschuld daran sieht der frühere CDU-Ratsherr Freimuth bei der Brookmerlander Ratsminderheit. Er vermisse den „Aufschrei der Opposition“. Statt sich bei der Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nur zu enthalten, hätten sie „klare Kante“ zeigen müssen, sagte er. Ihm sei „absolut schleierhaft“, wie Ihmels einen solchen Einfluss auf die Brookmerlander Politiker ausüben könne. „Alle ziehen ehrfürchtig den Zylinder vor ihm und lassen sich zu seinen Werkzeugen machen. Warum?“, fragte er.
Juristisch gegen die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens vorgehen wollen dessen Initiatoren nicht. Theoretisch bliebe ihnen die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen, mit der die Gemeinde verpflichtet werden soll, das Bürgerbegehren zuzulassen. „Aussichtslos“ sei das, sagten sie. Stattdessen überlegen sie, eine informelle Unterschriftensammlung zu organisieren. Diese Befragung der Brookmerlander wäre rechtlich nicht bindend, würde aber ein Meinungsbild ergeben. „Und den Frust der Bevölkerung über den Umgang mit dem Bürgerbegehren abfangen“, sagte Albowitz.