Aus dem Landgericht Aurich Leeraner Drogendealer muss jahrelang ins Gefängnis
Von dem Verdacht, seiner Ex-Freundin Ecstasy in den Kaffee gegeben zu haben, sprach das Landgericht den Angeklagten aber frei.
Aurich - Wegen bewaffneten Drogenhandels muss ein Mann aus Leer für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Urteil hat das Landgericht Aurich gefällt. Im September 2021 waren in seiner Wohnung 500 Gramm Amphetamine, 550 Gramm Cannabis in unterschiedlicher Konzentration und 44 Gramm MDMA in einem Rucksack nebst Utensilien für den Verkauf gefunden worden. In direkter Nähe der Drogen lag ein Bajonettmesser. Die Kammer um Richter Jan-Patrick Klein sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige den Drogenvorrat angelegt hatte, um ihn gewinnbringend zu verkaufen. Nach Überzeugung des Gerichts diente das Messer der Verteidigung der Drogen. Mit ihrem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag der Staatsanwältin, die sieben Jahre Haft gefordert hatte.
Im Herbst vergangenen Jahres war der Angeklagte mit einem Rucksack voller Drogen, darunter MDMA, Kokain und Marihuana, von einer Polizeistreife auf dem Galli-Markt in Leer aufgegriffen worden. Der Angeklagte hatte angegeben, einen Teil der Drogen als Bote an andere weitergeben zu wollen und den Rest für seinen eigenen Bedarf zu nutzen. Namen der potenziellen Empfänger hatte er aus Angst damals nicht nennen wollen. Er habe für seine Botendienste kein Geld erhalten, sondern sich dafür beim nächsten Kauf einen günstigeren Tarif erhofft. Weil er wegen der ersten Tat inzwischen per Haftbefehl gesucht worden war, hatte ihn einer der Beamten wiedererkannt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Anzeige brachte Ermittlungen in Gang
Von dem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung sprach das Gericht den Angeklagten frei. Laut Anklage sollte er dem Kaffee seiner ehemaligen Lebensgefährtin Ecstasy zugesetzt haben, der ihr sehr schlecht bekommen war und an dessen Nachwirkungen sie bis heute leidet. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten und die Richter konnten kein nachvollziehbares Motiv für eine derartige Tat erkennen.
Eine Anzeige der Frau im September 2021 hatte das ganze Verfahren erst ins Rollen gebracht. Der Kaffee habe bei ihr Herzrasen und Schwindel ausgelöst, sodass sie sich in ärztliche Behandlung ins Krankenhaus hatte begeben müssen. Dort habe man Spuren von Amphetaminen in ihrem Körper entdeckt. Sie selbst habe noch nie derartige Substanzen konsumiert, darum könne ihr nur der Angeklagte die Droge verabreicht haben, erklärte sie in der Verhandlung. Nur in einem Nebensatz hatte sie damals bei der Polizei vom Drogenhandel in der Wohnung des Angeklagten erzählt und damit die Ermittlungen ausgelöst.
Auch den Vorwurf, mit Drogen gehandelt zu haben, hatte der Angeklagte von sich gewiesen. Die aufgefundenen Drogen hätten sich zwar in seinem Rucksack befunden und auch das Messer habe ihm gehört, mit den Drogen habe er jedoch nichts zu tun, ließ er über seine Verteidiger erklären. Er habe sich damals die Wohnung mit zwei Männern geteilt, alle drei hätten Drogen konsumiert und die Wohnung sei leicht zugänglich für jedermann. Jeder hätte die Drogen in dem Schrank im Flur verstauen können. Die Verteidigung forderte an dieser Stelle ebenfalls, ihren Mandanten freizusprechen. Lediglich der Vorfall auf dem Galli-Markt sei dem Mann zuzuordnen. Hier sah die Verteidigung eine bewährungsfähige Strafe von höchstens zwei Jahren als angemessen.