Osnabrück  Deutschland akzeptiert Verurteilung durch Gerichtshof für Menschenrechte

Thomas Ludwig
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Von Thomas Ludwig
| 28.03.2025 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aufgegriffen, und nun? Erkennungsdienstliche Behandlung eines Geflüchteten. Foto: dpa/Paul Glaser
Aufgegriffen, und nun? Erkennungsdienstliche Behandlung eines Geflüchteten. Foto: dpa/Paul Glaser
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Union und SPD können sich in den Koalitionsgesprächen bislang nicht auf die Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze einigen. Dass Deutschland nun ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte akzeptiert hat, macht einen Kompromiss nicht einfacher.

Die Bundesregierung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) akzeptiert, das Deutschland wegen der direkten Zurückweisung eines Geflüchteten verurteilt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Demnach erhält ein aus Syrien stammender Mann wegen der menschenrechtswidrigen Zurückweisung eine ihm mit dem Urteil zugesprochene Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro.

„Wenn in den aktuellen Koalitionsverhandlungen von Union und SPD direkte Zurückweisungen von Schutzsuchenden diskutiert werden, muss an das grandiose Scheitern der von Innenminister Horst Seehofer 2018 ausverhandelten Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien erinnert werden“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, unserer Redaktion.

Mit der Akzeptierung des EGMR-Urteils durch den Bund sei klar: „Schutzsuchende dürfen nicht ungeprüft einfach so zurückgewiesen werden. Das ist geltendes Recht und daran muss sich auch ein möglicher Bundeskanzler Merz halten“.

Die von den Straßburger Richtern beanstandete Praxis geht auf die „Seehofer-Abkommen“ von 2018 mit Griechenland und Spanien zurück. Diese besagen, dass Geflüchtete, die dort bereits Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, an der Grenze zurückgewiesen und innerhalb von 48 Stunden zurückgebracht werden sollen. Seit damals gab es gerade einmal 50, auf die Abkommen zurückgehenden Zurückweisungen.

Nach dem EGMR-Urteil hat die Bundespolizei die entsprechenden Verwaltungsabsprachen des BMI mit Griechenland bzw. Spanien „bis auf Weiteres“ ausgesetzt.

Äußerst restriktiv geht Deutschland laut der Antwort des BMI auf die Linken-Anfrage inzwischen gegen jene Geflüchtete vor, die in Griechenland bereits einen Schutzstatus bekommen haben, und trotzdem noch einen Asylantrag in Deutschland stellen. Seit Mitte 2024 gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in diesen Fällen überwiegend keinen Schutzstatus mehr.

Im zweiten Halbjahr 2024 erhielten nur noch 9,5 Prozent der Betroffenen einen Schutzstatus, in 85,9 Prozent der Fälle wurden Anträge als „unzulässig“ zurückgewiesen. Im ersten Halbjahr war das Verhältnis nahezu umgekehrt; nur 3,4 Prozent der Anträge wurden mit Verweis auf die Anerkennung in Griechenland abgelehnt. 

Linken-Politikerin Bünger hält die Entwicklung für besorgniserregend. Seit fast vier Jahren führe die Bundesregierung ergebnislose Gespräche mit der griechischen Regierung zur Verbesserung der Lage anerkannter Geflüchteter dort, sagte Bünger. Sie betonte:  „Dass es in der EU keine solidarische Verantwortungsteilung in der Asylpolitik gibt, darf nicht zu Lasten der Schutzbedürftigen gehen“.

Grund für den Wandel der Entscheidungspraxis des BAMF ist womöglich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH) vom Juni 2024, mit dem Deutschland dazu verpflichtet wurde, in einen intensiven Informationsaustausch mit den griechischen Asylbehörden einzutreten, wenn von der dortigen Schutzgewährung abgewichen werden soll. Zudem wird eine Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Lage von Anerkannten in Griechenland abgewartet; sie ist für Mitte April angekündigt. 

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