Ein Fall aus dem Amtsgericht Betrunkener prallte mit Auto gegen Laterne und wurde verwarnt
Das Verfahren in einem weiteren Anklagepunkt wurde vom Amtsgericht Aurich vorläufig eingestellt. Dabei ging es um Urkundenfälschung.
Aurich - Ein 20-Jähriger aus Aurich ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht verwarnt worden, weil er im Herbst vergangenen Jahres mit 1,2 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto gegen eine Straßenlaterne gefahren war.
Bei dem Aufprall war der Kopf der Lampe herabgefallen, danach stand sie schief. Die Anklage bezifferte den Sachschaden mit 1000 Euro. Darüber hinaus verurteilte Jugendrichter Simon Breuker den Angeklagten zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs. Die Fahrerlaubnis, die dem jungen Mann bereits direkt nach dem Unfall entzogen worden war, bleibt für weitere sieben Monate gesperrt. Der Angeklagte hatte die Trunkenheitsfahrt unumwunden eingeräumt.
Einen zweiten Vorwurf stritt er zunächst ab
Einen zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach der 20-Jährige bei seiner Schule ein gefälschtes Attest eingereicht und sich somit der Urkundenfälschung schuldig gemacht habe, wies der Angeklagte hingegen von sich. Das Attest war von seinem Account des Schulservers versandt worden, so viel stand fest. Wer sie verschickt habe, könne er nicht sagen. Der Angeklagte sprach von Mobbing und konnte sich in diesem Zusammenhang vorstellen, dass dafür entweder Mitarbeiter aus seinem Büro oder Mitschüler aus der Berufsschule in Frage kämen.
Einer Lehrerin war die sonderbare Gestaltung des Attests bei der üblichen Registrierung von Schülerfehltagen aufgefallen. Nach Rücksprache mit der darin genannten Ärztin hatte sich herausgestellt, dass es sich um eine Fälschung gehandelt hatte.
Erst, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihren Unmut über die Ausreden des Angeklagten deutlich machte, entschloss er sich, seine Tat zuzugeben und räumte „einen großen Fehler“ ein. Richter Breuker stellte daraufhin das Verfahren in diesem Punkt mit der Auflage von 60 weiteren Arbeitsstunden innerhalb von drei Monaten vorläufig ein.