Prozess in Aurich Kinder von der Mutter getrennt – sie kann nichts tun
Ein 40-Jähriger aus Leer hat dafür gesorgt, dass seine vier Kinder in sein Heimatland Syrien entführt werden. Die Mutter hat keine Chance, an sie heranzukommen. Nun stand er in Aurich vor Gericht.
Aurich/Leer - Ein 40-jähriger Leeraner hat dafür gesorgt, dass seine vier Kinder in sein Heimatland verfrachtet worden sind. Seiner Ehefrau hat er einen kurzen Ausflug in die Niederlande vorgegaukelt. Tatsächlich reiste er am 27. Mai 2023 mit den Kindern zu seiner Schwester in die Türkei. Nach zehn Tagen kam die Großmutter und nahm die Kinder mit nach Syrien.
Die leibliche Mutter hat seither so gut wie keinen Kontakt zu den Minderjährigen im Alter zwischen fünf und elf Jahren. Sie ging zur Polizei und forderte ihren Ex-Mann auf, die Kinder zurückzubringen. Das hat er bis heute nicht getan. Die Staatsanwaltschaft stellte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fest.
Urteil des Amtsgerichts Leer bestätigt
Wegen Entziehung Minderjähriger hatte das Amtsgericht Leer den Angeklagten am 14. Mai 2024 zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft, der die Strafe zu gering erschien, als auch der Verurteilte legten Berufung ein. Erfolglos. Die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich bestätigte das Urteil am Mittwoch, 26. März 2025.
Der Angeklagte war 2016 mit der Mutter der Kinder, die als Nebenklägerin auftritt, und den drei kleinen Mädchen nach Deutschland gekommen. 2019 bekam das nach syrischem Recht verheiratete Ehepaar noch einen Sohn. Nach der Scheidung lebten die Kinder zuletzt im Haushalt der Mutter in Leer. Aktuell ist der 40-Jährige in zweiter Ehe verheiratet und hat drei weitere Kinder. Er arbeitet als Kraftfahrer.
Angeklagter floh vor dem Wehrdienst aus Syrien
Sein Verteidiger betonte, sein Mandant unterstütze seine Kinder finanziell. „Er kann gar nicht selber nach Syrien, um sie zu holen. Er ist damals vor dem Wehrdienst geflohen“, führte er aus. Er sei darauf angewiesen, dass jemand sie in die Türkei bringe und er sie dort hole.
Das wird aller Voraussicht nach nicht passieren. Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass nach syrischem Recht jetzt die Großeltern des Angeklagten das Sorgerecht haben. „Sie verweigern sich und sagen, es sind unsere Kinder. Wir haben zu bestimmen, wo sie sich aufhalten. Das ist islamisches Recht und für uns schwer zu verstehen“, führte der Verteidiger aus. Sie lehnten kategorisch ab, die Kinder zurück nach Deutschland zu schicken, weil sie tief gläubig seien.
Mädchen sollen Kopftuch tragen
Der Angeklagte führte aus, seinen Eltern missfalle, dass Mädchen hier kein Kopftuch trügen, mit Jungs schwimmen gingen und sich Paare auf der Straße küssten. „Ich war von Anfang an dagegen, dass sie dorthin gehen, aber in unserem Stamm kann man sich dem elterlichen Druck nicht entgegensetzen“, behauptete er.
„Meine Großeltern haben kein Problem damit, wenn ich ins Gefängnis komme“, sagte er auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Karsta Rickels-Havemann. Die Kinder seien wichtiger, besonders die Mädchen. „Das ist in unserer Tradition halt so“, meinte der Angeklagte.
Die Mutter wirkt traumatisiert
Die leibliche Mutter, der ihre Kinder seit beinahe zwei Jahren vorenthalten werden, machte einen traumatisierten Eindruck. Um in Sicherheit zu sein, ist sie an einen unbekannten Ort gezogen. Für den Prozess hat sie sich Beistand durch die Opferhilfe gesucht. In einem familiengerichtlichen Verfahren am Amtsgericht Leer wurde das Sorgerecht am 23. Januar 2025 auf sie übertragen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Einspruch eingelegt.
„Ich weiß nicht, wo sie sind“, sagte die 38-Jährige verzweifelt. Sie habe bisher nur zweimal nicht einmal eine Minute mit den Kindern reden können. Jetzt sei sie geblockt worden. „Seine Eltern stehen an seiner Seite. Sie sagen, egal, was er mit ihnen macht, es steht ihm zu“, sagte sie unter Tränen.
„Er versteckt sich hinter Klan-Recht“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Schlussvortrag eine dreijährige Haftstrafe. „Er versteckt sich hinter Klan-Recht und belässt es dabei“, meinte sie. Die Kinder seien nun fast zwei Jahre ohne Vater und Mutter in Syrien: „Er schickt Geld. Damit scheint er seiner Pflicht nachgekommen zu sein.“
„Er erkennt seine eigene Verantwortung an dem Zustand nicht“, betonte der Nebenklagevertreter. Das Verhalten des Angeklagten dürfe in dieser Form nicht Schule machen: „Das darf schlicht und ergreifend vom Staat nicht toleriert werden.“ Er schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe, sonst könne der Angeklagte seine Kinder nicht mehr ernähren, womit niemandem geholfen sei. „Ich bin sehr traurig, wirklich, aber was kann ich machen?“, fragte der Leeraner im sogenannten letzten Wort.
Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, es gehe darum, dass eine Tat Konsequenzen habe. Der Leeraner habe die Kinder wissentlich und willentlich ins Ausland verbracht. Trotz des Damoklesschwerts der drohenden Haft habe er nichts zu ihrer Rückführung unternommen. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen.