Hannover Die Jagd auf Nazi-Verbrecher kommt an ihr Ende – Tod statt Prozess
Möglicherweise wird es in Deutschland keinen Prozess mehr gegen mutmaßliche Nazi-Verbrecher geben. Nur noch eine Anklage liegt bei Gericht, ob verhandelt wird, ist unklar. Und auch ansonsten kommen Ermittlungen an ihr Ende.
Gut 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges kommt die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen an ihr Ende. Thomas Will, Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen, sagte unserer Redaktion: „Wir finden immer noch Verdächtige. Aber richtig ist: Wir fahren auf Sicht, wir sind im Schlussbereich der NS-Verfolgung angekommen.“
Möglicherweise noch lebende Täter wären heute um die 100 Jahre alt. Der Zentralen Stelle blieben also realistischerweise nur noch wenige Jahre, um Täter aufzuspüren, so der Oberstaatsanwalt. Derzeit führe die Behörde aus Ludwigsburg auch kein konkretes Vorermittlungsverfahren, sagte Will.
„Das kann sich aber immer schnell ändern“, betonte der Oberstaatsanwalt. „Das Deutsche Reich und die besetzen Länder waren durchzogen von einem Netz an Konzentrationslagern. Überall dort waren mögliche Täter oder Gehilfen im Einsatz, alleine in Auschwitz viele Tausende.“ Für jedes Lager habe seine Behörde Datensätze zu Personen, die noch nicht ausfindig gemacht werden konnten. Will sagte weiter: „Sollten wir sie noch finden, dann sind wir jedenfalls theoretisch, wenn auch in dieser Höhe unwahrscheinlich, schnell bei dutzenden von weiteren Verfahren.“
Die Behörde in Ludwigsburg führt Vorermittlungen durch und übergibt die Ergebnisse an zuständige Staatsanwaltschaften in den Bundesländern, die dann Anklage erheben. – oder auch nicht Recherchen unserer Redaktion zeigen, dass es derzeit nur eine offene Anklage an einem Gericht in Deutschland gibt: Angeschuldigt ist ein Mann, dem Beihilfe zum Mord in 3322 Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen vorgeworfen wird.
Das Landgericht Hanau erklärte den Senior auf Basis eines Gutachtens für nicht verhandlungsfähig. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf die Nichtzulassung und forderte Nachprüfungen. Diese dauern an. Es sei „nicht ganz kurzfristig“ mit einer Entscheidung zu rechnen, teilte ein Justizsprecher mit.
In einem weiteren Fall in Berlin gegen einen früheren Wächter eines Strafgefangenenlagers kommt es definitiv zu keinem Prozess mehr. Der Mann sei Ende vergangenen Jahres gestorben und das Verfahren eingestellt worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit. Dem Mann war Beihilfe zum Mord in 809 Fällen vorgeworfen worden.
Im Laufe der Jahrzehnte hatte sich die Rechtssprechung in Deutschland zu NS-Verbrechen geändert: Während zunächst nur Mörder strafrechtlich verfolgt wurden, stellten in den vergangenen Jahren mehrere Urteile auch die Schuld von Menschen fest, die in Konzentrationslagern eingesetzt waren: Im Dezember 2022 verurteilte etwa das Landgericht Itzehoe Irmgard F. wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord zu einer Bewährungsstrafe. Sie war als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt. Das Urteil 2024 ist rechtskräftig – möglicherweise das letzte seiner Art in Deutschland.
Unklar ist noch, was aus den umfangreichen Unterlagen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg wird. 850 Aktenmeter haben die Strafverfolger in den vergangenen Jahrzehnten gesammelt. Das Justizministerium in Baden-Württemberg teilt mit, das „Haus der Geschichte“ in Bonn sei beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.