Landgericht fällt Urteil  Auricher Kokainhaus – Indizien überführen Dealer

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 25.03.2025 10:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Ermittler schneidet ein in einem anderen Fall sichergestelltes Päckchen Kokain auf.. Foto: DPA
Ein Ermittler schneidet ein in einem anderen Fall sichergestelltes Päckchen Kokain auf.. Foto: DPA
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Ein 41-Jähriger betrieb einen schwunghaften Drogenhandel in seinem Haus in der Auricher Innenstadt. Nun sahen ihn die Richter durch Indizien überführt. Was den Dealer jetzt erwartet.

Aurich - Wegen bewaffneten Handels mit Drogen in nicht geringer Menge muss ein Mann aus Aurich für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwar hatte der 41-Jährige während der fünf Verhandlungstage vor dem Landgericht in Aurich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen. Aufgrund zahlreicher Indizien zeigte sich die Kammer um Jan-Patrick Klein jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte mindestens ab Mai bis zu seiner Verhaftung im August 2024 mit verschiedenen Drogen gedealt und damit seinen Unterhalt bestritten hatte.

Wie berichtet, waren der Angeklagte und eine gesondert verfolgte Frau nach einer Drogeneinkaufsfahrt nach Hamburg am Ellernfeld in einem Leihwagen festgenommen worden. Im Fußraum hinter dem Fahrersitz hatten Fahnder eine Einkaufstüte mit 3,3 Kilogramm Amphetaminen gefunden. Die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung in der Auricher Innenstadt hatte rund 2300 Gramm Cannabis, 250 Gramm MDMA, 190 Gramm Amphetamine und 65 Gramm Kokain zutage befördert. Außerdem hatten die Fahnder dort Feinwaagen und diverses Verpackungsmaterial für Drogen sowie 70 Euro in szenetypischer Stückelung und 12 000 Euro Bargeld gefunden. Ein Baseballschläger hatte griffbereit an der Wohnungstür gelegen.

So flog alles auf

Der Angeklagte war durch den Hinweis eines Zeugen ins Visier der Fahnder geraten. Die Überwachung seines Telefons und seines Hauses sowie ein Peilsender an seinem Auto hatten den Verdacht erhärtet, dass in der Wohnung des 41-Jährigen mit Drogen im großen Stil gehandelt werde. Überwachungskameras hatten einen regen Personenverkehr im Haus des Angeklagten aufgezeichnet. Die Besucher seien stets nur kurz geblieben. DNA-Spuren des Angeklagten hatten sich sowohl an den Plastikbeuteln, die zum Abpacken der Drogen dienten, als auch an der Einkaufstüte im Auto befunden.

Dennoch sprach Verteidiger Jörg Krause von „affektiven und durch nichts gerechtfertigten Vorwürfen“ gegen seinen Mandanten und beantragte dessen Freispruch. Die Vorwürfe seien durch nichts gerechtfertigt. Dass die zahlreichen Besucher die Dachgeschosswohnung des Angeklagten aufgesucht hätten, sei nicht erwiesen, führte er aus. Außerdem habe der Angeklagte in einer offenen Wohngemeinschaft gelebt, in der alle Türen unverschlossen gewesen und viele Menschen ein- und ausgegangen seien. Die Drogen hätten ebenso gut jedem anderen gehören können. Auch die DNA-Spuren seien seinem Mandanten nicht eindeutig zuzuordnen.

Staatsanwältin wollte höhere Strafe

Für Staatsanwältin Anna Hoormann bestand indes keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Das Zusammenspiel der Beweise habe ihn des „florierenden Drogenhandels“ überführt, erläuterte sie. Sie hielt dem Angeklagten zwar seine bisherige Straffreiheit zugute. Angesichts der erheblichen Menge an Drogen und seines „planvollen, andauernden und koordinierten Vorgehens“ beantragte sie letztlich eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten.

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