Oldenburg Albtraum im Altenheim im Nordwesten: Altenpfleger für sexuellen Übergriff verurteilt
Mehrere Frauen hatten ihren Kollegen angezeigt, weil er sie in einem Altenheim bedrängt haben soll. Der 34-jährige Altenpfleger äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, an manchen Zeugenaussagen herrschen Zweifel. Trotzdem hat das Gericht nun eine Entscheidung getroffen.
Ein 34-jähriger Altenpfleger ist wegen gewaltsamer sexueller Nötigung einer damals 16-jährigen Kollegin in einem Altenheim in Steinfeld vom Landgericht Oldenburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Angeklagt waren eigentlich wesentlich mehr Fälle. Die Aussagen weiterer mutmaßlicher Opfer reichten der Großen Strafkammer aber nicht, um den Mann auch wegen dieser Fälle zu verurteilen.
Rechtskräftig ist das Urteil, das Richterin Dr. Melanie Bitter am Dienstag verkündete, noch nicht: Es kann Revision eingelegt werden. Für den Angeklagten geht es nun auch um seine berufliche Zukunft. Wie die Richterin mitteilte, liegt ein Schreiben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie vor, das prüfen wird, ob der 34-Jährige weiterhin die Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ führen darf. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn war er in dem Steinfelder Altenheim gekündigt worden, arbeitet inzwischen aber in einer Betreuungseinrichtung in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen).
Mehrere Frauen, darunter eine damals 16-Jährige, die in dem Altenheim ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableistete, hatten ihren Kollegen 2023 wegen sexueller Übergriffe angezeigt. Teilweise schilderten sie sogar Vergewaltigungen. Der Angeklagte selbst äußerte sich an keinem der fünf Prozesstage zu den Vorwürfen und machte lediglich Angaben zu seinem Lebenslauf. Er berichtete von seiner Ausbildung zum Altenpfleger in Vechta und weiteren Arbeitsstellen im Pflegebereich und auch davon, dass es im zeitlichen Zusammenhang mit den Vorfällen in dem Steinfelder Altenheim zur Trennung von seiner Frau gekommen sei, so dass er seine kleine Tochter nur noch jedes zweite Wochenende sehe.
Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten, Oliver Moro, äußerten in ihren Plädoyers Zweifel an so manchen Aussagen einiger Zeuginnen. Der Verteidiger hatte bereits an den vergangenen Prozesstagen seine Einschätzung abgegeben, wonach er der Meinung sei, dass einige Zeuginnen nicht die Wahrheit gesagt hätten und die sexuellen Kontakte teilweise von beiden Seiten gewollt gewesen seien. Eine Hauptbelastungszeugin war sogar konkret der Lüge überführt worden. Dabei ging es um die Frage, ob sie Nachrichten mit heftigen sexuellen Inhalten mit dem Angeklagten ausgetauscht hätte. Dies hatte sie zunächst bestritten – bis der Signal-Chatverlauf dem Gericht vorgelegt wurde.
In diesem Chatverlauf hatten sich der Angeklagte und die Zeugin, ein mutmaßliches Opfer seiner angeblichen Übergriffe, über ihre sexuellen Fantasien ausgetauscht. Darüber hinaus spielte auch eine Sprachnachricht der Zeugin eine wichtige Rolle: Diese hatte lange nach den angeblichen Vorfällen am Arbeitsplatz den Angeklagten darum gebeten, ihren Sohn abzuholen. Das warf bei vielen Prozessbeteiligten Fragen auf. In den Plädoyers ging es vor allem um die Würdigung der Zeugenaussagen und die Frage, wie glaubhaft diese seien.
„An belastbare Zeugenaussagen gibt es hohe Anforderungen. Dem sind nicht alle Zeuginnen gerecht geworden“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Insbesondere bezüglich des Sex-Chats habe eine Zeugin gelogen und ihrer Glaubwürdigkeit massiv geschadet. Es gebe erhebliche Zweifel an ihren Aussagen. Auch bei anderen Zeuginnen hätten sich „im Kerngeschehen so erhebliche Widersprüche ergeben, dass man auf diese Aussagen keine Verurteilung stützen“ könne. Als glaubhaft wurde hingegen die Aussage einer damals 16-Jährigen eingestuft, die in dem Altenheim ein FSJ absolviert hatte. Ihre Schilderung, der Angeklagte habe sie in einem Reineraum am Handgelenk gepackt und später sogar gewürgt, um sie dazu zu bringen, ihn mit der Hand zu befriedigen, sei nachvollziehbar und konstant gewesen. Zudem habe die junge Frau kein erkennbares Motiv gehabt, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen. Andere Taten, die die ehemalige FSJ-lerin geschildert hatte, seien jedoch nicht mit der nötigen Sicherheit bewiesen, so die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten forderte.
Die Vertreterin der Nebenklägerinnen, Anne Marcus-Rusche, die drei der mutmaßlichen Opfer vertrat, kam zu einem anderen Ergebnis. Der Angeklagte habe bei ihren Mandantinnen Schwachpunkte wie finanzielle Sorgen oder die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes ausgenutzt. Eine der Frauen sei nach wie vor arbeitsunfähig, zeige Symptome einer schweren Depression und warte auf einen Platz für eine Traumatherapie. Bei einer polizeilichen Vernehmung sei sie zusammengebrochen: „All das kann niemand vorspielen.“ Sie beantragte, den Angeklagten in allen Anklagepunkten zu verurteilen.
Verteidiger Oliver Moro hingegen plädierte auf Freispruch und verwies auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof, die „Nullhypothese“ zur Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualprozessen, in denen oft Aussage gegen Aussage steht. Demnach sei zunächst generell anzunehmen, dass Opferaussagen unwahr seien. Im aktuellen Prozess hätten Zeuginnen gelogen oder es bestünden große Widersprüche zwischen ihren Aussagen bei der Polizei und vor Gericht. Es sei nicht gelungen, zu widerlegen, dass die Zeuginnen unglaubwürdig seien.
Das Gericht sah schließlich den Vorfall, bei dem die FSJ-lerin gewürgt und gezwungen wurde, den Angeklagten zu befriedigen, als erwiesen an: „Dieser Fall ist als einziger nachvollziehbar übrig geblieben.“ Für alle anderen Vorwürfe gab es Freisprüche. „Die Aussagen der meisten Zeuginnen haben überwiegend nicht dazu geführt, dass sie die Vorwürfe belegen“, sagte Richterin Dr. Melanie Bitter. Sie sehe zwar kein Falschbelastungsmotiv, aber die Angaben der Zeuginnen reichten nicht dazu aus, einen Tatnachweis zu stützen: „Es bleiben große Fragezeichen.“
Auch die Richterin nahm Bezug auf die „Nullhypothese“, übte daran aber Kritik: „Die vom BGH entwickelten Maßstäbe sind aus der Sicht von Opfern etwas kläglich, weil erst einmal davon ausgegangen wird, dass ein Opfer lügt.“ Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Altenpfleger zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 2500 Euro.
Dieser Artikel erschien zuerst bei den OM-Medien in Vechta/Cloppenburg.