Bremen  Jugendliche mit Schreckschusspistole lösen Polizeieinsatz an Bremer Schlachte aus

Bettina Dogs-Prößler
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Von Bettina Dogs-Prößler
| 18.03.2025 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Weil Heranwachsende in der Nacht zu Dienstag an der Schlachte mit einer Schreckschusspistole geschossen hatten, griff die Polizei ein. Foto: Imago/Agentur
Weil Heranwachsende in der Nacht zu Dienstag an der Schlachte mit einer Schreckschusspistole geschossen hatten, griff die Polizei ein. Foto: Imago/Agentur
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Schüsse aus einer Schreckschusswaffe haben in der Nacht zu Dienstag an der Bremer Schlachte zu einem Polizeieinsatz geführt. Mehrere Jugendliche wurden wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht angezeigt.

Zeugen haben in der Nacht zu Dienstag die Polizei alarmiert, weil an der Schlachte aus einer Gruppe heraus mit einer Pistole geschossen worden sein sollte. Einsatzkräfte stellten daraufhin mehrere Heranwachsende und fanden eine Schreckschusswaffe und ein Messer.

Gegen 0.15 Uhr gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein, dass jemand an der Schlachte mit einer Pistole schießen würde. Die alarmierten Einsatzkräfte stellten daraufhin vor Ort fünf Heranwachsende im Alter von 19 und 20 Jahren. Zwei von ihnen versuchten beim Anblick der Polizisten zu flüchten, wurden aber kurz darauf gestellt.

Zeitweise hätten die Polizisten zur eigenen Absicherung ihre Dienstwaffen ziehen müssen, mehreren Heranwachsenden wurden Handschellen angelegt. Bei einem 20-Jährigen fanden die Einsatzkräfte ein Messer, darüber hinaus wurde durch Hinweise von Zeugen in unmittelbarer Nähe eine Schreckschusswaffe entdeckt. Der 20-Jährige gab schließlich zu, aus ihr die Schüsse abgegeben zu haben. Den benötigten Waffenschein hierfür hatte er nicht.

Das Messer und die Pistole wurden sichergestellt und entsprechende Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffenrecht gefertigt. Außerdem erteilten die Polizisten Platzverweise.

Die Polizei warnt aus diesem Anlass wiederholt vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sogenannten Anscheinswaffen. Auf die Distanz oder bei Dunkelheit könne unter Umständen nicht immer sofort eine unechte Waffe erkannt werden. Die Polizei müsse Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt.

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