Prozess in Aurich  Einbrecher in Entzugsklinik eingewiesen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 19.03.2025 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ein 51-Jähriger ist vom Auricher Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann ist seit Jahrzehnten drogenabhängig.

Aurich - Wegen Diebstahls und Sachbeschädigung muss ein 51-Jähriger aus der Samtgemeinde Hage für vier Jahre ins Gefängnis. In das Urteil des Landgerichts Aurich ist eine frühere Entscheidung einbezogen worden. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. Obwohl der Angeklagte bis zum Schluss zu den Vorwürfen schwieg, zeigte sich die Vierte Große Strafkammer um Richterin Fuchs davon überzeugt, dass der Angeklagte zwischen April und Juli 2022 dreimal in geschlossene Räumlichkeiten in Großheide eingebrochen war.

Wie berichtet, war der Mann über eine unverschlossene Katzenklappe in das Wohn- und Geschäftshaus eines Malers eingedrungen und hatte dort Bargeld und Zigaretten sowie Kleidung, Whiskey und eine Bluetooth-Box entwendet. Aus einem vorübergehend nicht bewohnten Haus stahl er zahlreiches Werkzeug im Wert von 3000 Euro. Aus einem Imbisswagen ließ er eingeschweißte Schnitzel sowie einige Softgetränke mitgehen. Der Angeklagte hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Allerdings sah das Gericht den Mann aufgrund von DNA-Spuren am Tatort überführt. Auch waren sichergestellte Schuhabdrücke mit denen seiner Schuhe identisch.

Seinerzeit als nicht therapierbar entlassen

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte seit Jahrzehnten drogenabhängig, hatte auch schon für neun Monate den Maßregelvollzug durchlaufen. Ohne Ergebnis sei er damals als nicht therapierbar entlassen worden. Seit seiner Verhaftung vor einem Jahr lebe er inzwischen drogenfrei. Erst kürzlich habe er eine stationäre Therapie beendet und beabsichtige, diese ambulant fortsetzen. Der Arzt sprach von einem „respektablen Erfolg“, allerdings bestehe der Hang, Drogen zu konsumieren fort. Er attestierte dem Angeklagten eine „gewisse Chance auf eine Basisstabilität“. Eine Prognose dahingehend, ob sich der Mann aus der Kriminalität lösen könne, ließ er indes offen. Aufgrund der Drogengewöhnung über so viele Jahre sei der Angeklagte während seiner Taten in seiner Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen.

Für die Justiz ist der Mann kein Unbekannter. In mehr als 30 Jahren hat er ein beachtliches Vorstrafenregister mit insgesamt 23 Eintragungen erworben. Mehr als fünfzehn Jahre hat er in Haft verbracht, auch wegen einschlägiger Taten. Trotzdem beantragte Verteidiger Kai-Timo Hanses, seinen Mandanten freizusprechen. Der Maler habe als Zeuge eine starke Belastungstendenz gezeigt, seinen Mandanten „in einer Form von Selbstjustiz“ sogar geschlagen, und die Nachbarschaft habe sich „was zusammengereimt“, erklärte er. Eine Freiheitsstrafe solle allenfalls höchstens drei Jahre und sechs Monate betragen. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und sieben Monate beantragt.

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