Sexueller Missbrauch von Kindern  Norder scheitert vor Bundesgerichtshof

| | 18.03.2025 09:59 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision eines Norders jetzt ab. Foto: DPA
Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision eines Norders jetzt ab. Foto: DPA
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Der Norder war vom Landgericht Aurich wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt worden. Er legte Revision ein. Ohne Erfolg. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Norden - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein heute 27-jähriger Mann aus Norden am 7. August 2024 vom Landgericht Aurich verurteilt worden. Er wurde unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen verurteilt. In fünf dieser Fälle hat er auch kinderpornografische Inhalte besessen. Gegen das Urteil – zwei Jahre und vier Monate Gefängnis, außerdem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – legte er Revision ein. Die ist nun gescheitert.

Das Urteil wurde jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte, der über die Chatfunktion innerhalb eines Computerspiels Kontakt zu verschiedenen Kindern aufnahm, diese Kinder im Rahmen von Videotelefonaten sexuell missbraucht hat. So hat der Angeklagte sich teilweise unter Beobachtung der Kinder vor der Kamera selbst befriedigt, aber auch die Kinder dazu aufgefordert, dass diese sich während der Videotelefonate selbst befriedigen. Teilweise hat er die Kinder auch dazu gebracht, sich bei den sexuellen Handlungen zu filmen und ihm diese Videos im Anschluss zu schicken.

Bundesgerichtshof entschied Anfang März

Außerdem hatte die Kammer festgestellt, dass der Angeklagte die Taten jeweils im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und neben der Strafe die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. März 2025(Az. 3 StR 556/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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